Verkäufe ohne Kauf

Ein Verkauf ohne Kauf ist ein Verkauf, zu dem der passende Kauf nicht in deinen Dateien steht – meist, weil du das Wertpapier in einem früheren Jahr oder bei einem anderen Broker gekauft hast.

Kurz gesagt:

  • Ohne Kauf kennt capi.tax die Anschaffungskosten nicht und kann keinen Gewinn berechnen. Der Verkauf bleibt deshalb aus der Steuer heraus; capi.tax schätzt nichts.
  • Oben steht dann „Unvollständig: 1 Verkauf ohne Kauf – nicht in der Steuer enthalten ↓“, und die Steuer laut Berechnung ist grau.
  • Du löst das auf einem von zwei Wegen: die Datei des Vorjahres hinzufügen oder den Kauf nachtragen.

Woran du es erkennst

Ein Verkauf ohne Kauf steht an drei Stellen:

  • in der Kopfzeile: „Unvollständig: n Verkäufe ohne Kauf – nicht in der Steuer enthalten ↓“; der Pfeil führt zu Schritt 1 Prüfen,
  • in der Übersicht unter Schritt 1 Prüfen, etwa „GME · 15 Stück ohne Kauf – nicht versteuert“, mit Kauf nachtragen,
  • im Prüfpfad unter der Kontrolle Verkäufe ohne Kauf und im Tab Anpassungen oben in der Liste Verkäufe ohne Kauf, mit Datum und Stückzahl.

Rechtlich ist der Gewinn der Erlös abzüglich Veräußerungskosten und Anschaffungskosten (§ 20 Abs. 4 EStG). Ohne Anschaffungskosten gibt es keinen Gewinn, den capi.tax ausweisen könnte. Den Ersatzwert von 30 % des Erlöses (§ 43a Abs. 2 S. 7 EStG) nutzt nur eine deutsche Bank beim Steuerabzug; für deine Steuererklärung setzt capi.tax ihn nicht an.

Weg 1: Dateien der Vorjahre hinzufügen

Am genauesten ist der echte Kauf aus den Dateien deines Brokers, vom Kaufjahr bis zum Vorjahr:

  1. Öffne den Tab Anpassungen.
  2. Klicke unter Dateien auf Datei hinzufügen und wähle die Exporte aller Jahre vom Kaufjahr bis zum Vorjahr, vom selben Broker. Du kannst mehrere Dateien auf einmal wählen.
  3. Klicke auf Hinzufügen und neu berechnen.

capi.tax übernimmt den Bestand aus dem Vorjahr, ordnet den Verkauf nach FIFO zu und rechnet neu. Deine Anpassungen bleiben. Erkennt capi.tax selbst, dass ein früheres Jahr fehlt, bietet Schritt 1 Prüfen dafür direkt Vorjahresdatei hinzufügen an. Bei Tastytrade braucht capi.tax die Dateien sogar ab Kontoeröffnung, weil der Export keinen Bestand zum Jahresende enthält – siehe Hochladen & Dateien.

Weg 2: Kauf nachtragen

Hast du die alte Datei nicht, etwa nach einem Depotübertrag von einem anderen Broker, trägst du den Kauf selbst ein:

  1. Klicke bei dem Verkauf auf Kauf nachtragen – in Schritt 1 Prüfen, im Prüfpfad oder im Tab Anpassungen.
  2. Rechts öffnet sich Fehlenden Kauf oder Anfangsbestand ergänzen. Symbol und Menge sind schon ausgefüllt.
  3. Trage das Datum des Kaufs und die Anschaffungskosten ein: den Gesamtbetrag für alle Stück inklusive Kaufgebühren, in der Währung des Kaufs (etwa USD oder EUR). capi.tax rechnet ihn zum Kurs des Kauftags in Euro um.
  4. Lass Position auf Long (Kauf). Short (Verkauf) wählst du nur, wenn du ein Wertpapier leer verkauft hattest.
  5. Eine Begründung ist freiwillig, etwa „Übertrag vom Vorbroker (2022)“. Sie steht dann im Prüfpfad und im Bericht.
  6. Klicke auf Übernehmen & neu berechnen.

Die Angaben findest du in der Kaufabrechnung oder im Export des Vorjahres. Das Kaufdatum zählt: Es bestimmt die FIFO-Reihenfolge und, bei Gold-Wertpapieren, die Jahresfrist. Nach einem Depotübertrag gilt das ursprüngliche Kaufdatum beim alten Broker, nicht der Tag des Übertrags; Datum und Anschaffungskosten stehen in dessen Abrechnungen. Hast du in mehreren Teilen gekauft, legst du je Kauf einen eigenen Eintrag an.

Bei einer zurückgekauften Option heißt die Schaltfläche Eröffnung nachtragen: Dann fehlt nicht der Kauf, sondern der Verkauf, mit dem du die Position eröffnet hast.

Wichtig: Altbestände vor 2009 trägst du nicht ohne Weiteres nach: Vor 2009 gekaufte Aktien sind beim Verkauf steuerfrei (§ 52 Abs. 28 S. 11 EStG). Mehr dazu unter Anpassungen.

Wann kein Verkauf ohne Kauf entsteht

  • Geschriebene Optionen aus dem Vorjahr. Kaufst du eine im Vorjahr geschriebene Option zurück, verfällt sie oder wirst du angedient, bucht capi.tax den Rückkauf als negativen Stillhalterertrag im Jahr der Zahlung (§ 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG). Dafür brauchst du nichts nachzutragen. Anders die nach einer Andienung gelieferten Aktien: Verkaufst du sie später, braucht capi.tax ihren Kauf – siehe unten. Siehe Optionen & Stillhalter.
  • Bewusste Leerverkäufe. Eröffnest du eine Short-Position, etwa mit „Sell to Open“ oder IBKR-Code O, ist das ein Leerverkauf, kein Verkauf ohne Kauf.

Leerverkauf oder fehlender Kauf?

Ob ein Verkauf eine Position schließt oder eine neue eröffnet, liest capi.tax aus der Kennzeichnung deines Brokers:

  • Interactive Brokers markiert jedes Geschäft mit O (eröffnend) oder C (schließend); Verfall, Ausübung und Andienung einer Option (Ep, Ex, A) schließen immer.
  • Tastytrade nennt die Aktion, etwa „Sell to Close“ oder „Sell to Open“.

Ein als schließend markierter Verkauf ohne Bestand eröffnet nie eine Short-Position. Er steht unter Verkäufe ohne Kauf. Das gilt zum Beispiel für Aktien, die nach einer Andienung aus einem Vorjahr geliefert wurden, und für eine im Vorjahr gekaufte Option, die verfällt.

Nur wenn dein Export keine solche Kennzeichnung hat – bei DEGIRO und bei IBKR-Zeilen ohne Code –, bucht capi.tax einen Verkauf ohne Bestand als Leerverkauf. Steht dein Wertpapier dann im Bestandsabgleich mit einem negativen Bestand am 31.12., obwohl du nie leer verkauft hast, fehlt der Kauf. Trage ihn im Tab Anpassungen mit Fehlenden Kauf oder Anfangsbestand ergänzen nach.

Siehe auch: Wie FIFO Käufe und Verkäufe zuordnet: Die FIFO-Methode. Weitere Upload-Probleme: Häufige Probleme.

Keine Steuerberatung - nur Datenaufbereitung — Dieses Tool bereitet deine Transaktionsdaten auf und stellt keine Steuerberatung dar. Die Berechnungen laufen automatisiert auf Basis deiner Broker-Exporte. Die Verantwortung für deine Steuererklärung bleibt bei dir; bei Fragen zu deinem Fall hilft dir ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Zur Haftung siehe § 6 der AGB.

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