Abgeltungsteuer & Freibetrag
Kapitalerträge werden in Deutschland nicht zu deinem übrigen Einkommen addiert, sondern mit einem eigenen, festen Satz besteuert: der Abgeltungsteuer von 25 % (§ 32d Abs. 1 EStG). capi.tax zeigt dir die Bemessungsgrundlage – die Steuer selbst setzt das Finanzamt fest.
Was zusammenkommt
Auf die 25 % kommen der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Steuer) und – falls du kirchensteuerpflichtig bist – die Kirchensteuer (8 % oder 9 %). Unterm Strich:
- ohne Kirchensteuer: rund 26,4 %
- mit Kirchensteuer: rund 27,8 – 28,0 %
Ein Detail: Die Soli-Freigrenze, die den Solidaritätszuschlag bei vielen anderen Einkünften entfallen lässt, gilt für die Abgeltungsteuer nicht – hier bleiben die vollen 5,5 %.
Dein Freibetrag
Der Sparer-Pauschbetrag stellt deine ersten Kapitalerträge frei: 1.000 € als Einzelperson, 2.000 € bei Zusammenveranlagung (§ 20 Abs. 9 EStG). Er gilt einmal über alle deine Konten hinweg. Tatsächliche Kosten – etwa Depotgebühren – kannst du daneben nicht abziehen; sie sind mit dem Pauschbetrag abgegolten. Bei einem US-Broker gibt es keinen Freistellungsauftrag – den Freibetrag holst du dir über die Steuererklärung.
Wenn dein persönlicher Satz niedriger ist
Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 %, kannst du die Günstigerprüfung beantragen (§ 32d Abs. 6 EStG). Das Finanzamt rechnet dann automatisch mit dem für dich günstigeren Satz – ein Nachteil entsteht durch den Antrag nicht. Das lohnt sich vor allem bei niedrigem Gesamteinkommen.
capi.tax bereitet deine Daten auf und ist keine Steuerberatung. Bitte prüfe die Zahlen und wende dich für deinen persönlichen Fall an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.