CapTrader Steuererklärung: Anlage KAP, Steuerbericht und Quellensteuer
CapTrader stellt keine deutsche Steuerbescheinigung aus und führt keine Abgeltungsteuer ab – deine Kapitalerträge erklärst du selbst in der Anlage KAP (Fonds in der Anlage KAP-INV). Grundlage ist der Jahreskontoauszug aus der CapTrader-Kontoverwaltung, den du als CSV exportierst und in capi.tax unter Interactive Brokers hochlädst. Diese Seite beantwortet außerdem die typischen CapTrader-Fragen zu Steuerbericht, Steuerbescheinigung und Quellensteuer.
CapTrader und Interactive Brokers
CapTrader ist ein Introducing Broker von Interactive Brokers. Du hast deinen Vertrag und deinen Kundenservice bei CapTrader, das Depot wird aber bei Interactive Brokers geführt – laut CapTrader bei Interactive Brokers in Irland. Kontoauszüge, Abrechnungen und Steuerdokumente stammen deshalb aus dem IBKR-System.
Für capi.tax ist das eine gute Nachricht: Dein Auszug hat das IBKR-Format. Du wählst beim Hochladen Interactive Brokers und musst sonst nichts umstellen.
Den Jahreskontoauszug exportieren
Die CapTrader-Kontoverwaltung ist das Client Portal von Interactive Brokers. Die Menüs folgen dem IBKR-Portal; Beschriftungen können je nach Sprache leicht abweichen.
- Melde dich in der CapTrader-Kontoverwaltung an.
- Öffne
Performance & Berichteund dort die Kontoauszüge (englischStatements). - Wähle das Statement Activity. Das ist der Jahresdepotauszug, den CapTrader als Grundlage für die Steuer empfiehlt.
- Zeitraum: Jährlich (
Annual) und das Steuerjahr. - Format:
CSV. PDF ist zum Ablegen gut, lesen kann capi.tax nur dieCSV. - Auszug erzeugen und Datei speichern.
Deutsch oder Englisch als Sprache des Auszugs ist egal. Wer schon eine Flex Query nutzt, kann auch deren XML hochladen – die Einstellungen dafür stehen in der Anleitung zu Interactive Brokers.
Gibt es einen CapTrader-Steuerbericht?
Unter Performance & Berichte → Steuerdokumente findest du mehrere Unterlagen, aber keine davon ist eine Steuerbescheinigung:
- Dividendenbericht: eine Liste deiner Dividenden mit der einbehaltenen Quellensteuer. Praktisch zum Abgleich der Dividendenzeilen.
- Dividendenbeleg: eine kostenpflichtige Quellensteuerbescheinigung für eine einzelne Dividende. Du brauchst sie vor allem, wenn du zu viel einbehaltene Quellensteuer im Ausland zurückfordern willst (siehe unten).
- US-Steuerformulare wie das 1042-S betreffen die US-Quellensteuer, nicht die deutsche Steuer.
Als Grundlage für deine Erklärung dient der Jahresdepotauszug. Was ihm fehlt, ist die Rechnung nach deutschen Regeln: FIFO, die Umrechnung jedes Geschäfts zum Bundesbank-Kurs und die Aufteilung auf die Zeilen der Anlage KAP. Genau das macht capi.tax aus der CSV-Datei.
Quellensteuer bei CapTrader
Quellensteuer zieht nicht CapTrader ab, sondern der Staat, in dem das Unternehmen sitzt. Sie steht in deinem Auszug im Abschnitt Quellensteuer (Withholding Tax). In Deutschland kannst du sie auf deine Abgeltungsteuer anrechnen lassen – aber nur bis zu dem Satz, den das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) erlaubt, und höchstens 25 % des Ertrags (§ 32d Abs. 5 EStG).
USA und das W-8BEN. Bei der Kontoeröffnung füllst du das Formular W-8BEN aus. Damit behalten die USA auf Dividenden nur 15 % ein, und diese 15 % sind voll anrechenbar. Fehlt das Formular oder ist es abgelaufen, werden 30 % einbehalten, angerechnet werden trotzdem nur 15 %. CapTrader fordert dich auf, die Angaben regelmäßig zu bestätigen – tu das, sonst zahlst du drauf.
Beispiel Schweiz (Beispielwerte). Eine Schweizer Aktie zahlt dir eine Dividende von umgerechnet 400,00 € brutto. Die Schweiz behält 35 % ein, also 140,00 €. Nach dem DBA sind in Deutschland nur 15 % anrechenbar:
- anrechenbar: 15 % × 400,00 € = 60,00 € → Zeile 41 der Anlage KAP
- nicht anrechenbar: 140,00 − 60,00 = 80,00 €
Angerechnet wird außerdem nie mehr als die deutsche Steuer auf diesen Ertrag: Deckt der Sparer-Pauschbetrag ihn ab, verfällt die Anrechnung – ein Vortrag ist nicht möglich.
Die 80,00 € bekommst du nicht über die deutsche Steuererklärung zurück, sondern nur per Rückerstattungsantrag bei der Schweizer Steuerverwaltung. Dafür brauchst du in der Regel einen Nachweis über die Dividende – dafür ist der Dividendenbeleg gedacht. capi.tax rechnet die Anrechnung je Dividende und je Land aus und zeigt den anrechenbaren Betrag, nicht den einbehaltenen. Mehr unter Quellensteuer.
In capi.tax hochladen und übertragen
- Auf capi.tax Interactive Brokers und das Steuerjahr wählen.
- Die
CSV-Datei hochladen. Sie verlässt deinen Browser nicht. - Die Hinweise lesen und offene Punkte klären, etwa die Fondsart deiner ETFs.
- Die Werte aus dem Tab
Anlage KAPübernehmen.
Die Steuer: genau wie bei Interactive Brokers
Weil kein deutscher Steuerabzug stattgefunden hat, musst du die Erträge selbst angeben (§ 32d Abs. 3 EStG). Aktiengewinne und -verluste, Optionen, Dividenden und Zinsen gehören in die Anlage KAP, ETFs und Fonds brutto in die Anlage KAP-INV. Die Tabelle mit allen Zeilen und ein durchgerechnetes Beispiel findest du in der Interactive-Brokers-Anleitung.
Beispiel: zugeteilter Short Put
Viele CapTrader-Kunden handeln Optionen. Angenommen, du verkaufst einen Put auf eine US-Aktie mit Basispreis 50 USD und erhältst 200,00 USD Prämie. Bei Fälligkeit wird er dir zugeteilt: Du kaufst 100 Aktien zu je 50 USD. Mit einem Beispielkurs von 1,0850 USD/EUR an beiden Tagen:
- Stillhalterprämie: 200,00 USD = 184,33 €, ein eigener Ertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG
- Anschaffungskosten der Aktien: 5.000,00 USD = 4.608,29 € – sie zählen erst, wenn du die Aktien verkaufst
Die Prämie wird also nicht mit dem Aktienkauf verrechnet. Mehr dazu unter Optionen & Stillhaltergeschäfte.
Was capi.tax nicht abdeckt
- Kapitalmaßnahmen (Splits, Spin-offs, Fusionen): gemeldet, nicht angewendet – siehe Kapitalmaßnahmen.
- Währungsgewinne auf Fremdwährungsguthaben: nicht berechnet. Je nachdem, ob das Guthaben verzinst wird, gehören sie in die Anlage SO oder (nach umstrittener Verwaltungsauffassung) in die Anlage KAP – siehe Währungsgewinne.
- Käufe aus Vorjahren: Eine Datei pro Lauf. Fehlende Käufe trägst du als Eröffnungsposition nach – siehe Deine Angaben.
Häufige Fragen
Bekomme ich von CapTrader eine Steuerbescheinigung?
Nein. Weil das Depot bei Interactive Brokers im Ausland liegt, stellt CapTrader keine Steuerbescheinigung nach deutschem Recht aus. Dein Jahresdepotauszug ist der Beleg für deine Angaben.
Führt CapTrader Kapitalertragsteuer ab?
Nein. CapTrader berechnet keine Abgeltungsteuer und führt keine ab. Eine Ausnahme sind Dividenden deutscher Aktien: Dort wird laut CapTrader bereits deutsche Kapitalertragsteuer einbehalten, über die Wertpapiersammelbank Clearstream (§ 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 3 EStG). Damit ist die Steuer grundsätzlich abgegolten (§ 43 Abs. 5 S. 1 EStG); die Dividenden gehören weder in Zeile 19 noch die Steuer in Zeile 41. Kirchensteuerpflichtige müssen sie für die Kirchensteuer dennoch erklären (§ 51a Abs. 2d EStG). Eine Anrechnung der deutschen Steuer, etwa für den Sparer-Pauschbetrag oder die Verlustverrechnung (§ 32d Abs. 4 EStG), setzt normalerweise eine Steuerbescheinigung nach § 45a Abs. 2 EStG voraus, die IBKR nicht ausstellt – das ist nicht abschließend geklärt, kläre den Einzelfall mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater. ⚠️ capi.tax bildet den Fall nicht gesondert ab und kann diese Dividenden derzeit in Zeile 19 und die Steuer in Zeile 41 buchen; prüfe Dividenden und Quellensteuer nach Ländern in der Übersicht.
Wo finde ich die Quellensteuer bei CapTrader?
Im Jahresdepotauszug im Abschnitt Quellensteuer direkt neben den Dividenden sowie im Dividendenbericht unter Steuerdokumente. capi.tax liest sie aus dem Auszug und ordnet sie der jeweiligen Dividende zu.
Kann ich Sollzinsen oder CapTrader-Gebühren absetzen?
Nein. Neben dem Sparer-Pauschbetrag sind keine tatsächlichen Kosten abziehbar (§ 20 Abs. 9 EStG). Ordergebühren beim Kauf und Verkauf zählen dagegen zu den Anschaffungskosten bzw. mindern den Erlös – capi.tax berücksichtigt sie dort.
Bereit? Lade deinen CapTrader-Auszug hoch und wähle Interactive Brokers.
capi.tax bereitet deine Daten auf und ist keine Steuerberatung. Bitte prüfe die Zahlen und wende dich für deinen persönlichen Fall an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.