Kapitalmaßnahmen

Splits, Abspaltungen, Fusionen, Bonusaktien: Bei solchen Kapitalmaßnahmen ändert sich dein Bestand, ohne dass du selbst gekauft oder verkauft hast. Deutschland behandelt viele davon steuerneutral und schreibt die Anschaffungskosten fort (§ 20 Abs. 4a EStG). capi.tax erkennt gängige Fälle – bei Sonderfällen lohnt der Blick einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters.

Warum das bei US-Brokern heikel ist

Ein deutscher Broker wendet § 20 Abs. 4a EStG automatisch an. Interactive Brokers und Tastytrade tun das nicht – sie verbuchen die Maßnahme als reine Stück- und Kostenänderung nach US-Logik. Der von ihnen ausgewiesene Einstandswert ist für deutsche Zwecke oft falsch. Entscheidend ist, das ursprüngliche Anschaffungsdatum zu erhalten: Es steuert die FIFO-Reihenfolge und den Bestandsschutz für Altbestände vor 2009.

Split und Reverse Split

Steuerneutral. Die Gesamtanschaffungskosten bleiben gleich, nur der Preis je Stück wird umgerechnet, und das Anschaffungsdatum bleibt bestehen. Wird bei einem Reverse Split ein Bruchteil bar ausgezahlt, ist genau dieser kleine Teil ein Verkauf.

Abspaltung (Spin-off)

Erhältst du Anteile aus einer Abspaltung, ist das in der Regel steuerneutral: Die ursprünglichen Anschaffungskosten werden zwischen alter und neuer Gesellschaft aufgeteilt, das Anschaffungsdatum überträgt sich (§ 20 Abs. 4a S. 7 EStG). Der Bundesfinanzhof hat das auch für US-Spin-offs bestätigt. Knifflig ist der Aufteilungsschlüssel – meist nach den ersten Börsenkursen nach der Abspaltung.

Fusion und Bonusaktien

Bei einer Fusion (Tausch alter gegen neue Anteile) laufen Anschaffungskosten und -datum weiter; eine Barkomponente ist dagegen steuerpflichtig. Bonusaktien ohne Zuzahlung werden häufig mit 0 € angesetzt – versteuert wird dann erst beim späteren Verkauf. Anders bei einer Wahldividende, bei der du zwischen Bargeld und Aktien wählen konntest: Sie ist als Dividende steuerpflichtig.

Kapitalrückzahlung: bitte aufpassen

Eine „Return of Capital"-Zahlung einer US-Gesellschaft ist steuerlich nicht automatisch dasselbe wie eine deutsche Einlagenrückgewähr. Seit 2023 ist dafür ein Feststellungsverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern nötig (§ 27 Abs. 8 KStG). Das kann capi.tax nicht für dich entscheiden – hier ist steuerlicher Rat sinnvoll.

capi.tax bereitet deine Daten auf und ist keine Steuerberatung. Bitte prüfe die Zahlen und wende dich für deinen persönlichen Fall an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

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