Deutsches Steuerrecht
Wenn du über einen US-Broker handelst, gehören deine Gewinne und Erträge trotzdem in eine deutsche Steuererklärung. Das Steuerrecht behandelt das meiste, was aus einem Anlagekonto kommt, als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) – und das ist überschaubarer, als es klingt. capi.tax ordnet deine Transaktionen diesen Teilen zu und wendet die Regeln an, die für das von dir gewählte Steuerjahr galten.
Die wichtigsten Kategorien
Nicht alles wird gleich besteuert. Deine Kontobewegungen fallen in einige wenige Töpfe:
- Aktien – Gewinne aus dem Kauf und Verkauf einzelner Aktien.
- Termingeschäfte – etwa Optionen und Futures.
- Dividenden – Ausschüttungen, die auf deinem Konto eingehen.
- Zinsen – zum Beispiel auf liegendes Guthaben.
- Investmentfonds – Fonds und ETFs. Hier bleibt ein Teil des Ertrags von vornherein unversteuert: die Teilfreistellung. Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %, Immobilienfonds 60 %, Auslands-Immobilienfonds 80 %, sonstige Fonds 0 %. Der Rest wird normal besteuert – und zwar in einer eigenen Anlage, der KAP-INV.
Die Abgeltungsteuer
Kapitalerträge werden nicht zu deinem Gehalt addiert und mit deinem persönlichen Satz versteuert. Sie haben einen eigenen, festen Satz von 25 % (§ 32d EStG). Dazu kommt der Solidaritätszuschlag (effektiv etwa 1,4 %) und die Kirchensteuer, falls du sie zahlst. Zusammen sind das rund 26,4 % ohne Kirchensteuer, knapp unter 28 % mit.
Was steuerfrei bleibt
Jeder hat einen jährlichen Freibetrag, den Sparer-Pauschbetrag: 1.000 € als Einzelperson, 2.000 € für ein Ehepaar. Bis zu diesem Betrag bleiben deine ersten Kapitalerträge steuerfrei. Das Finanzamt rechnet diesen Freibetrag über all deine Konten hinweg an – capi.tax zeigt deshalb nur deine Zahlen und überlässt den Freibetrag dem Finanzamt.
Verluste verrechnen (Verlustverrechnung)
Verluste mindern deine steuerpflichtigen Gewinne, aber nicht über jede Grenze hinweg. Für Aktienverkäufe gilt eine eigene Regel: Verluste aus dem Verkauf einzelner Aktien lassen sich nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen (§ 20 Abs. 6 S. 4 EStG). Der frühere Sondertopf für Termingeschäfte samt seiner 20.000-€-Grenze ist mit dem Jahressteuergesetz 2024 rückwirkend entfallen – solche Verluste sind wieder mit deinen übrigen Kapitalerträgen verrechenbar. capi.tax hält die Töpfe für dich getrennt, so wie es für das jeweilige Jahr gilt.
capi.tax bereitet deine Daten auf und ist keine Steuerberatung. Bitte prüfe die Zahlen und wende dich für deinen persönlichen Fall an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.