Anlage KAP, KAP-INV & SO

Ein deutscher Broker behält die Steuer auf deine Kapitalerträge automatisch ein – damit ist sie in der Regel abgegolten und du musst nichts weiter erklären. Interactive Brokers und Tastytrade tun das nicht. Weil kein deutscher Steuerabzug stattgefunden hat, bist du verpflichtet, diese Erträge selbst anzugeben (§ 32d Abs. 3 EStG). capi.tax sortiert deine Zahlen so, dass sie zu den drei relevanten Anlagen passen.

Anlage KAP – Kapitalerträge (§ 20 EStG)

Hierhin gehören deine Erträge ohne deutschen Steuerabzug: Zinsen, Dividenden, Gewinne und Verluste aus Aktien, Ergebnisse aus Termingeschäften und Stillhalterprämien. Auch die anrechenbare ausländische Quellensteuer trägst du hier ein. Die Zeilen für Erträge, die bereits deutschem Steuerabzug unterlagen, bleiben bei einem reinen Auslandsdepot leer.

Anlage KAP-INV – Fonds & ETFs

Fast alle Fonds- und ETF-Erträge bei einem US-Broker landen hier, weil sie keinem deutschen Steuerabzug unterlagen: Ausschüttungen, Vorabpauschale und Veräußerungsgewinne aus Fondsanteilen. Jede dieser Größen wird nach Fondsart getrennt eingetragen, weil die Teilfreistellung je Art unterschiedlich ausfällt. Du trägst die Bruttowerte ein; die Teilfreistellung zieht das Finanzamt selbst ab.

Anlage SO – Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG)

Nicht für Aktien oder Optionen – die gehören in die Anlage KAP. Die Anlage SO betrifft andere Wirtschaftsgüter: Fremdwährung, die du als Bargeld hältst und innerhalb eines Jahres mit Gewinn umtauschst, Kryptowerte innerhalb der Jahresfrist oder auslieferbare Produkte wie Xetra-Gold. Es gilt eine Freigrenze von 1.000 € (seit 2024, davor 600 €) – und zwar als Alles-oder-nichts: Bei 999 € Gewinn bleibt alles steuerfrei, bei genau 1.000 € ist der volle Betrag steuerpflichtig.

Dein Freibetrag

Der Sparer-Pauschbetrag (1.000 € einzeln, 2.000 € zusammen veranlagt) schützt deine ersten Kapitalerträge. Einen Freistellungsauftrag kann ein US-Broker nicht umsetzen – den Freibetrag holst du dir stattdessen über die Veranlagung. Er gilt nur einmal über alle deine Konten hinweg. Ein praktischer Hinweis: Laufende Kosten wie Depotgebühren sind mit dem Pauschbetrag abgegolten und nicht zusätzlich abziehbar (§ 20 Abs. 9 EStG).

Die genauen Zeilennummern der Formulare ändern sich jedes Jahr – prüfe sie an der amtlichen Anleitung des jeweiligen Jahres.

capi.tax bereitet deine Daten auf und ist keine Steuerberatung. Bitte prüfe die Zahlen und wende dich für deinen persönlichen Fall an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Keine Steuerberatung - nur Datenaufbereitung — Dieses Tool dient ausschließlich der Aufbereitung deiner Transaktionsdaten und stellt keine Steuerberatung dar. Die Berechnungen erfolgen automatisiert und ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko; für die Korrektheit deiner Steuererklärung bist allein du verantwortlich. Prüfe alle Ergebnisse eigenständig und ziehe im Zweifel einen Steuerberater hinzu. Eine Haftung für Schäden aus der Nutzung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

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