Verlustverrechnung
Verluste aus Kapitalanlagen gehen nicht verloren – aber sie lassen sich nicht mit jedem Gewinn verrechnen. Das deutsche Steuerrecht sortiert Kapitalerträge in getrennte „Töpfe", und manche Verluste bleiben in ihrem eigenen Topf (§ 20 Abs. 6 EStG). capi.tax führt diese Töpfe für dich getrennt.
Die zwei Regeln, die zählen
- Aktien bleiben unter sich: Verluste aus dem Verkauf einzelner Aktien darfst du nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen (§ 20 Abs. 6 S. 4 EStG). Das gilt weiterhin – und es ist einseitig: Aktiengewinne dürfen sehr wohl von anderen Verlusten gemindert werden, nur die Verluste sind eingesperrt.
- Alles andere teilt sich einen Topf: Zinsen, Dividenden, Fondserträge, Ergebnisse aus Termingeschäften und Stillhalterprämien verrechnen sich untereinander.
Was sich 2024 geändert hat
Bis Ende 2024 gab es für Termingeschäfte einen eigenen Topf mit einer Grenze von 20.000 € pro Jahr, ebenso für Verluste aus dem Ausfall von Kapitalforderungen. Das Jahressteuergesetz 2024 hat beide Beschränkungen gestrichen – rückwirkend in allen noch offenen Fällen. Der Gesetzgeber reagierte damit auf verfassungsrechtliche Zweifel des Bundesfinanzhofs. Verluste aus Termingeschäften sind seitdem wieder unbeschränkt mit deinen übrigen Kapitalerträgen verrechenbar.
Verluste ins nächste Jahr tragen
Bleibt am Jahresende ein Verlust übrig, wird er nicht ausgezahlt, sondern ins nächste Jahr vorgetragen (§ 20 Abs. 6 S. 2 EStG). Einen Rücktrag in Vorjahre gibt es nicht.
Bei US-Brokern
Ein deutscher Broker führt diese Töpfe automatisch und stellt dir auf Wunsch eine Verlustbescheinigung aus. Interactive Brokers und Tastytrade tun das nicht – du erklärst deine Gewinne und Verluste selbst in der Anlage KAP, und das Finanzamt nimmt die Verrechnung vor. Ein Hinweis für Aktien- und Optionshändler: Die US-amerikanische „Wash-Sale"-Regel gilt in Deutschland nicht – entsprechende Korrekturen aus US-Steuerunterlagen dürfen nicht übernommen werden.
capi.tax bereitet deine Daten auf und ist keine Steuerberatung. Bitte prüfe die Zahlen und wende dich für deinen persönlichen Fall an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.