Vorabpauschale
Ein thesaurierender ETF schüttet nichts aus – trotzdem verlangt das deutsche Steuerrecht, dass du jedes Jahr einen kleinen, pauschal berechneten Ertrag versteuerst: die Vorabpauschale. Sie stellt sicher, dass auch bei Fonds, die ihre Gewinne einbehalten, laufend etwas besteuert wird. capi.tax berechnet sie tranchengenau für jeden deiner Fondskäufe (§ 18 InvStG).
Wie sie sich berechnet
Drei Schritte, in dieser Reihenfolge:
- Basisertrag = Rücknahmepreis am Jahresanfang × Basiszins × 70 % (§ 18 Abs. 1 InvStG). Den Basiszins veröffentlicht das BMF jedes Jahr – für 2024 sind es 2,29 %, für 2025 2,53 %.
- Deckelung: Der Basisertrag wird auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres begrenzt (Kursgewinn plus Ausschüttungen). Ist der Fonds im Wert gefallen, ist die Vorabpauschale 0.
- Abzug der Ausschüttungen: Was der Fonds im Jahr schon ausgezahlt hat, wird abgezogen. Negativ werden kann die Vorabpauschale nie.
Anschaffungsjahr und Zufluss
Im Kaufjahr wird die Vorabpauschale zeitanteilig gekürzt – um 1/12 für jeden vollen Monat vor deinem Kaufmonat (§ 18 Abs. 2 InvStG). Kaufst du im März, fallen Januar und Februar weg.
Entscheidend ist der Zuflusszeitpunkt: Die Vorabpauschale eines Jahres gilt erst am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen (§ 18 Abs. 3 InvStG). Die Vorabpauschale für 2024 gehört damit in die Steuererklärung 2025, nicht 2024 – ein häufiger Fehler.
Teilfreistellung
Von der Vorabpauschale bleibt – wie bei allen Fondserträgen – ein Teil von vornherein steuerfrei (§ 20 InvStG): Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %, Immobilienfonds 60 %, Auslands-Immobilienfonds 80 %. Welcher Satz gilt, hängt von der Fondsart laut Anlagebedingungen ab. Du hinterlegst sie in capi.tax, weil die Broker-Daten die Fondsart nicht verraten.
Der Haken bei US-Brokern
Interactive Brokers und Tastytrade behalten keine deutsche Steuer ein und liefern die zur Berechnung nötigen Rücknahmepreise zu Jahresanfang und -ende meist nicht mit. Diese Werte musst du ergänzen, etwa von der Fondsgesellschaft. Und Vorsicht: Auch viele US-domizilierte ETFs sind Investmentfonds im Sinne des InvStG – „US-ETF" heißt also nicht „keine Vorabpauschale". Erklärt wird das Ganze in der Anlage KAP-INV.
capi.tax bereitet deine Daten auf und ist keine Steuerberatung. Bitte prüfe die Zahlen und wende dich für deinen persönlichen Fall an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.