Methodik & Quellen
Wer eine Zahl ans Finanzamt meldet, sollte wissen, woher sie kommt. Diese Seite legt offen, auf welchen Rechtsgrundlagen capi.tax rechnet, welche amtlichen Daten einfließen und wie die Berechnungen geprüft werden.
Rechtsgrundlagen
Die Berechnungen bilden die einschlägigen Vorschriften nach – nicht eine eigene Auslegung davon:
- § 20 EStG – Einkünfte aus Kapitalvermögen: Dividenden, Zinsen, Veräußerungsgewinne, Stillhalterprämien (Abs. 1 Nr. 11), Termingeschäfte (Abs. 2 S. 1 Nr. 3), Anschaffungskosten und FIFO (Abs. 4), Verlustverrechnung (Abs. 6), Sparer-Pauschbetrag (Abs. 9)
- § 20 Abs. 4a EStG – Kapitalmaßnahmen: Fortführung von Anschaffungskosten und -datum
- § 23 EStG – private Veräußerungsgeschäfte, insbesondere Fremdwährungsguthaben innerhalb der Jahresfrist
- § 32d EStG – gesonderter Steuertarif (Abs. 1), Pflicht zur Angabe nicht abgeltend besteuerter Erträge (Abs. 3), Anrechnung ausländischer Steuern (Abs. 5), Günstigerprüfung (Abs. 6)
- §§ 16, 18, 20 InvStG – Investmenterträge, Vorabpauschale und Teilfreistellung
- Ergänzend die einschlägigen BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer sowie die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen für die anrechenbare Quellensteuer
Amtliche Daten
Zwei Größen kommen nicht aus deinem Broker-Export, sondern aus amtlichen Veröffentlichungen:
- Wechselkurse: die Referenzkurse der Deutschen Bundesbank bzw. der EZB, jeweils zum Handelstag der einzelnen Transaktion. Keine Broker-Kurse, keine Jahresdurchschnitte.
- Basiszins für die Vorabpauschale: die jährliche Bekanntmachung des BMF nach § 18 Abs. 4 InvStG. Für ein Jahr ohne veröffentlichten Wert bricht die Berechnung ab, statt still mit 0 zu rechnen.
Regeln gelten je Steuerjahr
Steuerrecht ändert sich. capi.tax hält deshalb pro Jahr ein eigenes Regelwerk vor: Eine Erklärung für 2022 wird nach der damaligen Rechtslage gerechnet, eine für 2025 nach der heutigen. Vergangene Jahre werden nicht rückwirkend umgeschrieben – sonst würde sich eine bereits abgegebene Erklärung nachträglich verändern.
Ein Beispiel: Der gesonderte Verlustverrechnungskreis für Termingeschäfte mit seiner 20.000-€-Grenze wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 rückwirkend gestrichen. capi.tax bildet die aktuelle Rechtslage ab.
Wie geprüft wird
Drei Ebenen, die unabhängig voneinander laufen:
- Fachliche Spezifikation. Die steuerlichen Regeln sind als lesbare Szenarien in deutscher Sprache formuliert – mit Rechtsgrundlage, Sachverhalt und erwartetem Ergebnis in Euro. Diese Szenarien werden bei jeder Änderung ausgeführt; sie sind so geschrieben, dass eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater sie ohne Programmierkenntnisse nachvollziehen kann.
- Regressionsvergleich. Ein eingefrorener Bestand echter Beispielrechnungen stellt sicher, dass eine Änderung an einer Stelle keine andere Zahl unbemerkt verschiebt.
- Exakte Arithmetik. Alle Beträge werden als Dezimalzahlen gerechnet, nicht als Gleitkommazahlen. Gerundet wird ausschließlich für die Anzeige – so entstehen keine Cent-Abweichungen durch die Rechenweise selbst.
Wo bewusst nicht gerechnet wird
Genauso wichtig wie das, was berechnet wird: Fehlt eine Angabe – die Fondsart, ein fehlender Kauf, ein Rücknahmepreis –, wird nicht geschätzt. Solche Fälle erscheinen als Hinweis, und die betroffenen Geschäfte bleiben aus den Summen heraus, bis du sie ergänzt. Mehr dazu unter Deine Angaben.
Grenzen
capi.tax ist ein Aufbereitungswerkzeug, keine Steuerberatung. Es kennt deine persönliche Lage nicht – Sparer-Pauschbetrag, Kirchensteuer, Günstigerprüfung oder andere Einkünfte fließen nicht ein. Ausgegeben wird die Bemessungsgrundlage, nicht deine fertige Steuer. Seltene Sonderfälle sind nicht abgedeckt; wo das Ergebnis unsicher ist, sagt das Tool es lieber, als eine Zahl zu erfinden.
capi.tax bereitet deine Daten auf und ist keine Steuerberatung. Bitte prüfe die Zahlen und wende dich für deinen persönlichen Fall an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.