Währungsgewinne (§ 23)
Hältst du Dollar auf dem Konto und tauschst sie später mit Gewinn zurück, kann das ein steuerpflichtiger Währungsgewinn sein – auf einem ganz eigenen Weg, getrennt von deinen Wertpapieren. Fremdwährung gilt als „anderes Wirtschaftsgut", ihr Verkauf innerhalb eines Jahres als privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG).
Nicht dieselbe Schublade wie deine Aktien
Wichtig: Währungsgewinne auf Bargeld laufen nicht über die 25 % Abgeltungsteuer, sondern über deinen persönlichen Steuersatz, und sie gehören in die Anlage SO – nicht in die Anlage KAP. Der Kursgewinn der Aktie selbst ist damit nicht gemeint: Der steckt schon in deinem Euro-Ergebnis, weil Kauf und Verkauf jeweils zum Tageskurs umgerechnet werden. Der Währungsgewinn betrifft nur die Dollar, die zwischen den Geschäften als Guthaben liegen.
Die Ein-Jahres-Grenze
Jeder Dollar-Zufluss – ein Umtausch, ein Verkaufserlös, eine Dividende – startet seine eigene Ein-Jahres-Frist. Wird die Währung länger als ein Jahr gehalten, ist ein Gewinn steuerfrei; innerhalb des Jahres ist er steuerpflichtig. Verbraucht werden die ältesten Dollar zuerst (FIFO).
Die Freigrenze
Für alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres zusammen gilt eine Freigrenze von 1.000 € (seit 2024, davor 600 €). Sie ist Alles-oder-nichts: Bleibt dein Gesamtgewinn darunter, ist er steuerfrei; erreicht er die Grenze, ist der volle Betrag steuerpflichtig.
Warum das bei US-Brokern Arbeit macht
Interactive Brokers und Tastytrade führen keine solchen Währungs-Lots. capi.tax rekonstruiert deine Dollar-Zu- und -abgänge und rechnet sie zum Kurs der Deutschen Bundesbank um. Ein offener Punkt bleibt: Ob schon der Kauf eines Dollar-Wertpapiers mit vorhandenem Dollar-Guthaben einen Währungsgewinn auslöst, ist rechtlich nicht abschließend geklärt. capi.tax behandelt jeden Dollar-Abgang vorsichtshalber als Realisierung – prüfe die Einordnung für deinen Fall.
capi.tax bereitet deine Daten auf und ist keine Steuerberatung. Bitte prüfe die Zahlen und wende dich für deinen persönlichen Fall an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.