Währungsgewinne (§ 23)
Hältst du Dollar auf dem Konto und tauschst sie später mit Gewinn zurück, kann das ein steuerpflichtiger Währungsgewinn sein – auf einem ganz eigenen Weg, getrennt von deinen Wertpapieren. Fremdwährung gilt als „anderes Wirtschaftsgut", ihr Verkauf innerhalb eines Jahres als privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG).
Nicht dieselbe Schublade wie deine Aktien
Wichtig: Währungsgewinne auf Bargeld laufen nicht über die 25 % Abgeltungsteuer, sondern über deinen persönlichen Steuersatz, und sie gehören in die Anlage SO – nicht in die Anlage KAP. Der Kursgewinn der Aktie selbst ist damit nicht gemeint: Der steckt schon in deinem Euro-Ergebnis, weil Kauf und Verkauf jeweils zum Tageskurs umgerechnet werden. Der Währungsgewinn betrifft nur die Dollar, die zwischen den Geschäften als Guthaben liegen.
Die Ein-Jahres-Grenze
Jeder Dollar-Zufluss – ein Umtausch, ein Verkaufserlös, eine Dividende – startet seine eigene Ein-Jahres-Frist. Wird die Währung länger als ein Jahr gehalten, ist ein Gewinn steuerfrei; innerhalb des Jahres ist er steuerpflichtig. Verbraucht werden die ältesten Dollar zuerst (FIFO).
Die Freigrenze
Für alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres zusammen gilt eine Freigrenze von 1.000 € (seit 2024, davor 600 €). Sie ist Alles-oder-nichts: Bleibt dein Gesamtgewinn darunter, ist er steuerfrei; erreicht er die Grenze, ist der volle Betrag steuerpflichtig.
Was capi.tax hier tut – und was nicht
capi.tax berechnet deine Währungsgewinne derzeit nicht. Enthält dein Export Devisengeschäfte (etwa EUR.USD), werden diese Zeilen übersprungen und du bekommst dazu einen Hinweis zur Verarbeitung mit der Anzahl der betroffenen Zeilen. Sie fließen weder in deine Summen noch in die KAP-Werte ein – lieber gar nicht gerechnet als falsch gerechnet.
Der Grund: Ein sauberes Ergebnis nach § 23 setzt lückenlose Währungs-Lots über deine gesamte Kontohistorie voraus – jeder Dollar-Zufluss mit eigener Jahresfrist, jeder Abgang nach FIFO dagegen gerechnet. Ein Jahresexport reicht dafür nicht. Interactive Brokers und Tastytrade führen solche Lots nicht mit, und ein Teilergebnis wäre hier schlechter als keines.
Hinzu kommt eine offene Rechtsfrage: Ob bereits der Kauf eines Dollar-Wertpapiers aus vorhandenem Dollar-Guthaben einen Währungsgewinn realisiert, ist nicht abschließend geklärt. Auch deshalb bleibt die Einordnung bei dir.
Was das für dich bedeutet
Hältst du nennenswerte Fremdwährungsbestände und tauschst innerhalb eines Jahres, ist die Anlage SO für dich deine eigene Aufgabe – capi.tax nimmt sie dir nicht ab. Sprich das im Zweifel mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater durch. Wer sein Guthaben ohnehin länger als ein Jahr hält oder nur kleine Beträge tauscht, ist über die Jahresfrist bzw. die Freigrenze in der Regel außen vor.
Unberührt davon bleibt der Kursgewinn deiner Wertpapiere selbst: Der steckt bereits vollständig in deinem Euro-Ergebnis, weil Kauf und Verkauf jeweils zum Bundesbank-Kurs ihres Tages umgerechnet werden. Dafür musst du nichts ergänzen.
capi.tax bereitet deine Daten auf und ist keine Steuerberatung. Bitte prüfe die Zahlen und wende dich für deinen persönlichen Fall an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.