Häufige Fragen

Kurze Antworten zum Tool und zu Steuern mit US-Broker. Ausführlicher stehen die Themen in den übrigen Kapiteln unter „Steuern".

Das Tool

Ist das eine Steuerberatung?

Nein. capi.tax bereitet deine Daten auf und stellt keine Steuerberatung dar. Das Tool liest deinen Broker-Export, rechnet die Beträge in Euro um, wendet die Regeln des deutschen Steuerrechts an und gibt dir eine strukturierte Zusammenfassung für deine Steuererklärung. Die Werte sind ein Ausgangspunkt, kein abschließendes Urteil. Für deine persönliche Situation prüfe bitte das Ergebnis und wende dich an einen Steuerberater.

Sind meine Daten sicher?

Ja. Deine Daten verlassen niemals deinen Computer. Alles wird in deinem eigenen Browser berechnet, es gibt also keinen Upload und keine Kopie auf einem Server. Wir haben keine technische Möglichkeit, deine Transaktionen zu sehen. Sobald du die Seite schließt, sind die Daten weg.

Kann ich das überprüfen?

Ja. Öffne die Entwicklertools deines Browsers, wechsle in den Netzwerk-Tab und verarbeite eine Datei: Du siehst, dass die Anwendung geladen wird, aber kein Upload deiner Daten stattfindet. Die einzigen weiteren Anfragen gehen an eu.i.posthog.com, unsere anonyme Nutzungsstatistik ohne Beträge und Wertpapiere, siehe Was wir messen. Oder lade die Seite einmal, trenne die Internetverbindung und rechne trotzdem.

Brauche ich ein Konto?

Nein. Es gibt keine Registrierung, keinen Login und keine E-Mail-Abfrage. Du lädst deine Datei und bekommst dein Ergebnis.

Was kostet die Nutzung?

capi.tax ist derzeit kostenlos. Es handelt sich um ein privates Projekt – Feedback ist herzlich willkommen. Es gibt kein Abo, keine Zahlungsdaten und kein Konto.

Brauche ich trotzdem eine Steuerberatung?

Nicht zwingend. Viele tragen die Werte selbst ein. Bei Sonderfällen – Kapitalmaßnahmen, Depotüberträge, Altbestände vor 2009 – lohnt sich eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater. Vor 2009 gekaufte Aktien sind beim Verkauf steuerfrei (§ 52 Abs. 28 S. 11 EStG); bei vor 2009 gekauften Fondsanteilen sind nur die Wertsteigerungen seit dem 01.01.2018 steuerpflichtig, mit einem Freibetrag von 100.000 € (§ 56 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 InvStG). capi.tax kennt beides nicht. Der PDF-Bericht ist dafür gemacht.

Broker & Dateien

Welche Broker werden unterstützt?

Interactive Brokers und Tastytrade. Dazu alle Introducing Broker auf der IBKR-Plattform – etwa LYNX und CapTrader: Deren Activity Statement kommt aus demselben IBKR-System, du wählst also einfach Interactive Brokers.

Welche Datei brauche ich?

Von Interactive Brokers das Activity Statement als CSV (nicht Excel, nicht PDF), von Tastytrade den Transaktionsexport mit All Transactions als CSV. Interactive Brokers akzeptiert außerdem eine Flex Query als XML; welche Datei passt, erklärt die Anleitung zu Interactive Brokers. Für Tastytrade steht die Anleitung unter Tastytrade.

Welche Steuerjahre werden unterstützt?

Die Steuerjahre ab 2021 bis zum zuletzt abgelaufenen Jahr. Für frühere Jahre sind die Zeilennummern der Anlage KAP nicht geprüft, deshalb bieten wir sie nicht an. Für jedes Jahr nutzt capi.tax die Formularzeilen und Parameter dieses Jahres (etwa Teilfreistellungssätze und Basiszins), aber die geltende Rechtslage einschließlich rückwirkender Änderungen: Die 20.000-€-Grenze für Termingeschäftsverluste wendet capi.tax auch für 2021 bis 2024 nicht an, weil das Jahressteuergesetz 2024 sie für alle offenen Fälle gestrichen hat (§ 52 Abs. 28 S. 25 f. EStG).

Ich habe mehrere Konten – was nun?

Exportiere pro Konto eine eigene Datei und rechne jedes Konto für sich – mehrere Dateien in einem Lauf sind nur für die Jahre desselben Kontos gedacht. FIFO läuft ohnehin je Depot: Hast du dieselbe Aktie in zwei Konten, werden die Bestände getrennt betrachtet. Für die Anlage KAP addierst du die Werte je Konto anschließend Zeile für Zeile – Zeile 19, 20, 22, 23 und 41, für 2021 bis 2024 auch Zeile 21 und 24. Addiere nicht Nettoresultate oder Referenzsteuern.

Meine Datei wird nicht erkannt

Prüfe drei Dinge: Ist es wirklich CSV – bei Interactive Brokers alternativ XML – und nicht .xls oder PDF? Stammt sie vom ausgewählten Broker? Und enthält der Export alle Abschnitte – bei IBKR also Transaktionen, Dividenden, Zinsen und Gebühren? Ein auf einzelne Abschnitte reduzierter Export liefert unvollständige Summen.

Die Datei ist sehr groß

Das ist bei einem vollen Jahresexport normal; bis 50 MB sind möglich. Da alles lokal rechnet, hängt die Dauer von deinem Rechner ab. Teilst du den Export trotzdem auf (etwa nach Quartalen), lade alle Teile zusammen hoch und achte darauf, dass sich die Zeiträume nicht überschneiden.

Kann ich mehrere Dateien auf einmal hochladen?

Ja, mehrere Dateien desselben Brokers – etwa die Jahresdateien der Vorjahre, damit capi.tax deine Käufe aus früheren Jahren findet (siehe Vorjahre mit hochladen), oder bei Interactive Brokers einen Auszug des Folgejahres bis zum 10. Januar für die Dezemberzinsen (siehe Zinsen). Mehrere Konten rechnest du dagegen nacheinander und addierst die Werte.

Ergebnis & Probleme

Warum fehlen einzelne Geschäfte in meinen Summen?

Wurde eine Position vor dem gewählten Steuerjahr eröffnet – etwa 2024 gekaufte Optionen, die 2025 verfallen –, braucht das schließende Geschäft den Kauf. Käufe aus Vorjahren findet capi.tax, wenn du die Dateien der Vorjahre mit hochlädst oder eine Datei über mehrere Jahre – siehe Vorjahre mit hochladen. Sonst trägst du sie als Eröffnungsposition nach. Fehlt er, führt capi.tax das Geschäft im Prüfpfad-Tab als nicht zugeordnet und lässt es aus den Summen heraus. Ausnahme: Geschriebene Optionen aus dem Vorjahr brauchst du nicht nachzutragen – siehe Optionen & Stillhaltergeschäfte.

Was bedeuten die Hinweise nach der Verarbeitung?

Sie zeigen, wo capi.tax Zeilen übersprungen oder ersatzweise eingeordnet hat – eine unbekannte Zeilenart, ein Fonds ohne Fondsart. Nichts davon wird still übergangen: Lieber ein sichtbarer Hinweis als eine stille Annahme in einer Steuerzahl. Die einzelnen Hinweise erklärt Hinweise zur Verarbeitung.

Kann ich das Ergebnis speichern?

Es wird bewusst nichts gespeichert – schließt du den Tab, ist alles weg. Exportiere deinen Bericht deshalb, bevor du die Seite verlässt – als PDF, Excel, CSV oder JSON. Einlesen kann capi.tax einen Bericht später nicht wieder.

Kann ich es ausprobieren, ohne meine Daten zu nutzen?

Ja. Über Beispieldatei testen auf der Startseite siehst du ein vollständiges Ergebnis mit Musterdaten, ohne etwas hochzuladen.

Ich habe einen Fehler gefunden

Melde dich über das Kontaktformular. Hilfreich ist die Beschreibung des Geschäfts, das falsch aussieht – bitte ohne deine Broker-Datei oder personenbezogene Daten mitzuschicken.

Warum weicht mein Gewinn vom Broker-Report ab?

Typische Gründe sind eine andere Lot-Zuordnung beim Broker, die Umrechnung jedes Geschäfts zum eigenen Tageskurs in Euro und fehlende Vorjahreskäufe. Der Prüfpfad in capi.tax zeigt dir für jeden Verkauf, welche Käufe ihm zugeordnet wurden.

Warum weicht die Referenzsteuer von meinem Steuerbescheid ab?

Weil das Finanzamt Sparer-Pauschbetrag, Kirchensteuer, Günstigerprüfung und Verlustvorträge berücksichtigt. capi.tax liefert die Bemessungsgrundlage, nicht den Bescheid.

Welche Zahl trage ich in die Steuererklärung ein?

Die Werte aus dem Tab Anlage KAP, Zeile für Zeile – nicht das Nettoresultat aus der Kopfzeile. Welche Zeile was bedeutet, erklärt Anlage KAP, KAP-INV & SO.

Mein Nettoresultat ist niedriger als erwartet. Woran liegt das?

Prüfe zuerst den Prüfpfad auf nicht zugeordnete Verkäufe und die Hinweise zur Verarbeitung auf übersprungene Zeilen. Beides fehlt in den Summen.

Grundlagen

Muss ich meine Auslandsdepot-Erträge überhaupt angeben?

Ja. Eine deutsche Bank behält die Steuer direkt ein, damit ist sie abgegolten. Interactive Brokers und Tastytrade tun das nicht – weil kein deutscher Steuerabzug stattgefunden hat, bist du zur Angabe verpflichtet (§ 32d Abs. 3 EStG). Das ist eine Pflicht, kein Wahlrecht. Nur Dividenden deutscher Aktien sind meist schon über einen deutschen Steuerabzug abgegolten – siehe Dividenden deutscher Aktien.

Warum ist das mit einem US-Broker so viel aufwendiger?

Weil dir die deutsche Steuerbescheinigung fehlt. Ein deutscher Broker rechnet FIFO, Währungsumrechnung, Quellensteuer und Verlustverrechnung für dich und meldet fertige Zahlen. Beim US-Broker bekommst du Rohdaten – die Einordnung machst du selbst.

Wie hoch ist die Steuer auf Kapitalerträge?

25 % Abgeltungsteuer (§ 32d Abs. 1 EStG), dazu 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer und ggf. Kirchensteuer. Effektiv rund 26,4 % ohne, rund 27,8–28,0 % mit Kirchensteuer. Die Soli-Freigrenze, die bei anderen Einkünften greift, gilt hier nicht.

Was ist, wenn mein persönlicher Steuersatz niedriger ist?

Dann beantrage die Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG). Das Finanzamt rechnet automatisch mit dem für dich günstigeren Satz; ein Nachteil entsteht durch den Antrag nicht.

Bekomme ich den Sparer-Pauschbetrag auch beim US-Broker?

Ja, aber nicht an der Quelle. Ab 2023 stehen dir 1.000 € (einzeln) bzw. 2.000 € (zusammen veranlagt) zu, für 2021 und 2022 waren es 801 € bzw. 1.602 € (§ 20 Abs. 9 EStG). Einen Freistellungsauftrag kann ein ausländischer Broker nicht umsetzen – du holst dir den Freibetrag über die Steuererklärung. Er gilt einmal über alle Konten zusammen.

Kann ich meine Depotgebühren absetzen?

Nein. Laufende Kosten sind mit dem Sparer-Pauschbetrag abgegolten (§ 20 Abs. 9 EStG). Transaktionskosten, die direkt zu einem Kauf oder Verkauf gehören, mindern dagegen den Gewinn des Geschäfts.

Stellt Interactive Brokers eine deutsche Steuerbescheinigung aus?

Nein. IBKR ist keine inländische auszahlende Stelle und stellt deshalb keine Jahressteuerbescheinigung nach deutschem Muster aus. Als Nachweis dienen dein Activity Statement und deine eigene Aufstellung.

Muss ich Interactive Brokers dem Finanzamt melden?

Steuerlich meldest du nicht das Konto, sondern seine Erträge: in der Anlage KAP und KAP-INV deiner Einkommensteuererklärung. Gibst du eine Erklärung ab, gehören alle nicht besteuerten Kapitalerträge hinein. Übersteigen sie den Sparer-Pauschbetrag, bist du in aller Regel auch zur Abgabe verpflichtet. Davon getrennt: Überweisungen über 12.500 € ins Ausland oder aus dem Ausland können nach § 67 AWV bei der Bundesbank meldepflichtig sein.

Wird bei Interactive Brokers Kapitalertragsteuer abgezogen?

Nein, auf Kursgewinne, Optionsprämien und Zinsen wird nichts einbehalten. Abgezogen wird nur ausländische Quellensteuer auf Dividenden durch den jeweiligen Quellenstaat. Ausnahme: Auf Dividenden deutscher Aktien wird in Deutschland bereits Kapitalertragsteuer einbehalten – siehe Dividenden deutscher Aktien.

Muss ich auch Jahre mit Verlust erklären?

Steuerlich lohnt es sich meist: Nicht verrechnete Verluste werden nur festgestellt und vorgetragen, wenn du sie erklärst (§ 20 Abs. 6 S. 3 i. V. m. S. 7, § 10d Abs. 4 EStG). Von sich aus stellt das Finanzamt keine Verluste fest.

Brauche ich den Tastytrade 1099 für das Finanzamt?

Nein. Das Finanzamt erwartet Euro-Werte nach deutschem Recht. Als Beleg dienen deine Tastytrade-Transaktionshistorie und eine nachvollziehbare Aufstellung, wie sie capi.tax als PDF oder Excel erzeugt.

Muss ich auch eine Anlage KAP abgeben, wenn ich nur ETFs habe?

In der Regel ja, die Fondserträge selbst stehen aber in der KAP-INV. Den Sparer-Pauschbetrag gewährt das Finanzamt automatisch; die Anlage KAP brauchst du für den Antrag auf Günstigerprüfung (Zeile 4), die Kirchensteuer, die Anrechnung ausländischer Quellensteuer (Zeile 41, auch auf Fondsausschüttungen) und die Angabe, wie viel Pauschbetrag deutsche Banken schon verbraucht haben. Details unter Anlage KAP, KAP-INV & SO.

Kann ich bei einem US-Broker einen Freistellungsauftrag stellen?

Nein. Freistellungsaufträge gibt es nur bei inländischen Banken und Brokern. Den Sparer-Pauschbetrag erhältst du bei einem Auslandsdepot über die Steuererklärung.

Werden meine Ordergebühren berücksichtigt?

Ja. Gebühren beim Kauf erhöhen die Anschaffungskosten, Gebühren beim Verkauf mindern den Erlös – beides fließt in den Gewinn je Geschäft ein. Laufende Kosten wie Depot- oder Datengebühren sind dagegen mit dem Pauschbetrag abgegolten.

Fällt auf Kapitalerträge Soli an, obwohl ich sonst keinen zahle?

Ja. Die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag gilt nicht für die Abgeltungsteuer. Nur wenn deine Kapitalerträge über die Günstigerprüfung nach dem normalen Tarif besteuert werden, kann der Soli entfallen.

Welche Regeln gelten für ältere Steuerjahre?

Die des jeweiligen Jahres. capi.tax wählt die Regeln anhand des Steuerjahres, das du einstellst, und unterstützt die Jahre ab 2021.

Aktien & Wertpapiere

Kann ich zwischen FIFO und einer anderen Methode wählen?

Nein. Für girosammelverwahrte Wertpapiere ist FIFO vorgegeben (§ 20 Abs. 4 S. 7 EStG): Die zuerst gekauften Stücke gelten als zuerst verkauft. Das gilt je Wertpapier und je Depot.

Gilt die US-amerikanische Wash-Sale-Regel für mich?

Nein. Deutschland kennt keine Wash-Sale-Regel. Entsprechende Korrekturen aus US-Steuerunterlagen (etwa vom 1099) dürfen nicht in die deutschen Zahlen übernommen werden – gerechnet wird auf Basis der tatsächlichen Ausführungen nach FIFO.

Was gilt bei einem Aktiensplit?

Ein Split ist steuerneutral. Die gesamten Anschaffungskosten bleiben gleich, nur der Preis je Stück wird umgerechnet – und das ursprüngliche Anschaffungsdatum bleibt erhalten. Wird bei einem Reverse Split ein Bruchteil bar ausgezahlt, ist dieser kleine Teil ein Verkauf. capi.tax schreibt Aktiensplits fort (Tastytrade: nur Forward Splits mit ganzzahligem Verhältnis; IBKR-Flex: bei lesbarem Verhältnis, auch Reverse Splits) – siehe Kapitalmaßnahmen.

Gilt FIFO über mehrere Depots hinweg?

Nein, FIFO wird je Depot angewendet. Hast du dieselbe Aktie bei zwei Brokern, rechnest du jedes Konto für sich.

Fonds & ETFs

Fällt bei einem thesaurierenden ETF Steuer an, obwohl nichts ausgeschüttet wird?

Ja, über die Vorabpauschale (§ 18 InvStG). Sie wird aus dem Rücknahmepreis zu Jahresbeginn, dem Basiszins und 70 % gebildet, ist auf die Wertsteigerung des Jahres gedeckelt und um Ausschüttungen gemindert. Fällt der Fonds im Wert, ist sie 0.

In welches Jahr gehört die Vorabpauschale?

In das Folgejahr. Sie gilt erst am ersten Werktag des nächsten Jahres als zugeflossen (§ 18 Abs. 3 InvStG) – die Vorabpauschale für 2024 gehört also in die Erklärung 2025. Das wird häufig verwechselt.

Haben US-ETFs auch eine Vorabpauschale?

In der Regel ja. Auch viele US-domizilierte ETFs sind Investmentfonds im Sinne des InvStG. „US-ETF" bedeutet also nicht automatisch „keine Vorabpauschale".

Warum muss ich die Fondsart selbst angeben?

Weil die Teilfreistellung davon abhängt – 30 % bei Aktienfonds, 15 % bei Mischfonds, 60 % bzw. 80 % bei Immobilienfonds – und die Broker-Daten diese deutsche Einordnung nicht enthalten. Maßgeblich sind die Anlagebedingungen des Fonds.

Mindert die Teilfreistellung auch Verluste?

Ja, und das wird leicht übersehen. Verkaufst du Anteile eines Aktienfonds mit Verlust, sind nur 70 % davon abziehbar.

Muss ich die Teilfreistellung selbst abziehen?

Nein. Du trägst in der Anlage KAP-INV die Bruttowerte ein, das Finanzamt rechnet die Teilfreistellung anhand der Zeile ab. capi.tax zeigt dir den steuerpflichtigen Anteil zur Orientierung, gibt für die Formulare aber die Bruttowerte aus.

Gilt die Teilfreistellung für Renten-ETFs?

Nein, Anleihe- und Geldmarktfonds haben 0 % Teilfreistellung. Ihre Erträge gehören trotzdem in die Anlage KAP-INV, in die Zeilen für sonstige Fonds.

Gilt die Teilfreistellung zusätzlich zum Sparer-Pauschbetrag?

Ja. Die Teilfreistellung mindert zuerst den steuerpflichtigen Fondsertrag. Der Sparer-Pauschbetrag wird danach vom Finanzamt auf die Summe deiner Kapitalerträge angewendet, siehe Abgeltungsteuer & Freibetrag.

Ist ein REIT ein Immobilienfonds?

Ein einzelner REIT ist eine Aktiengesellschaft und wird wie eine Aktie besteuert, ohne Teilfreistellung. Ein ETF, der in viele REITs investiert, ist dagegen ein Investmentfonds; ob er als Immobilienfonds gilt, hängt von seinen Anlagebedingungen ab.

Optionen & Termingeschäfte

Wann ist eine Stillhalterprämie zu versteuern?

Im Zeitpunkt des Zuflusses (§ 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG) – unabhängig davon, was später mit der Option passiert. Kaufst du die Option später zurück, mindert die gezahlte Prämie deine Einnahme – nach herrschender Meinung ab dem Steuerjahr 2024 in dem Jahr, in dem du sie zahlst (§ 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG i. d. F. des JStG 2024). Für Jahre bis 2023 ordnet der BFH sie dem Jahr zu, in dem du die Prämie erhalten hast (BFH, Urteil vom 02.08.2022, VIII R 27/21). capi.tax folgt der Finanzverwaltung und bucht den Rückkauf im Jahr der Zahlung; bei Rückkäufen vor 2024 zeigt es einen Hinweis auf das Urteil.

Was passiert steuerlich, wenn eine gekaufte Option wertlos verfällt?

Die gezahlte Prämie ist ein abziehbarer Verlust. Das war lange strittig, ist aber durch den Bundesfinanzhof geklärt und von der Finanzverwaltung übernommen.

Wo gehören Optionen in der Steuererklärung hin?

Für Privatanleger in die Anlage KAP – nicht in die Anlage SO. Bis einschließlich 2024 hatten Stillhalterprämien und Termingeschäfte dort eigene Zeilen; seit dem Formular 2025 stecken sie im Gesamtbetrag der Kapitalerträge, Verluste stehen zusätzlich in der Zeile für Verluste ohne Aktienverluste.

Ist ein Verlust aus einer zurückgekauften Stillhalteroption abziehbar?

Ja. Die Rückkaufprämie mindert die erhaltene Prämie; übersteigt sie diese, bleibt ein Verlust, der in den allgemeinen Topf fällt. In den Formularen 2021 bis 2024 steht er in Zeile 22, nicht in Zeile 24.

Verluste

Welche Verluste kann ich womit verrechnen?

Verluste aus Aktienverkäufen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen (§ 20 Abs. 6 S. 4 EStG). Alles andere – Zinsen, Dividenden, Fonds, Termingeschäfte – teilt sich einen gemeinsamen Topf. Übrig bleibende Verluste werden ins Folgejahr vorgetragen; einen Rücktrag gibt es nicht.

Gilt die 20.000-€-Grenze bei Termingeschäften noch?

Nein. Der gesonderte Verlustverrechnungskreis für Termingeschäfte und seine 20.000-€-Grenze wurden mit dem Jahressteuergesetz 2024 gestrichen – rückwirkend in allen noch offenen Fällen. Solche Verluste sind wieder unbeschränkt mit deinen übrigen Kapitalerträgen verrechenbar.

Brauche ich eine Verlustbescheinigung?

Für den Auslandsbroker nicht. Die Verlustbescheinigung ist ein Instrument deutscher Banken, die interne Verlusttöpfe führen. Ein ausländischer Broker führt keine – du erklärst Gewinne und Verluste direkt, und das Finanzamt verrechnet. Anders bei Verlusten in einem deutschen Depot: Willst du sie mit deinen Auslandserträgen verrechnen, brauchst du von der deutschen Bank eine Verlustbescheinigung, die du bis zum 15.12. des Jahres beantragst (§ 43a Abs. 3 S. 4 EStG).

Kann ich Aktienverluste mit Dividenden verrechnen?

Nein. Aktienverluste mindern nur Gewinne aus Aktienverkäufen, im laufenden Jahr oder in späteren Jahren. Dividenden gehören in den allgemeinen Topf.

Sind ETF-Verluste Aktienverluste?

Nein. Fondsanteile sind keine Aktien im Sinne des § 20 Abs. 6 S. 4 EStG. Ein Verlust aus einem Aktien-ETF wird zuerst um die Teilfreistellung gekürzt und landet dann im allgemeinen Topf, siehe Teilfreistellung.

Wie hängen Verlustverrechnung und Sparer-Pauschbetrag zusammen?

Erst werden Gewinne und Verluste in den Töpfen verrechnet, dann zieht das Finanzamt den Sparer-Pauschbetrag vom verbleibenden positiven Betrag ab. Ein Verlust wird durch den Pauschbetrag nicht größer. Mehr dazu unter Abgeltungsteuer & Freibetrag.

Quellensteuer

Wie viel US-Quellensteuer kann ich anrechnen?

Höchstens den Satz, den die USA nach dem Doppelbesteuerungsabkommen behalten dürfen: 15 % auf Dividenden – und höchstens 25 % je Ertrag (§ 32d Abs. 5 EStG). Mit gültigem W-8BEN behalten die USA genau diese 15 % ein und alles ist anrechenbar.

Und wenn 30 % einbehalten wurden?

Ohne W-8BEN behalten die USA 30 % ein. Anrechenbar sind trotzdem nur 15 % – die übrigen 15 % holst du dir nicht über die deutsche Erklärung zurück, sondern nur im Erstattungsverfahren beim US-Fiskus.

Wird nicht genutzte Quellensteuer erstattet oder vorgetragen?

Weder noch. Die Anrechnung erfolgt je einzelnem Ertrag und je Land; ein Überhang verfällt.

Warum ist meine anrechenbare Quellensteuer bei Fonds niedriger?

Weil die Bemessungsgrundlage schon um die Teilfreistellung gemindert ist. Bei einem Aktienfonds (30 %) sind von 15 € einbehaltener Steuer nur 70 %, also 10,50 €, anrechenbar.

Wo finde ich die Quellensteuer bei CapTrader?

Im Jahresdepotauszug im Abschnitt Quellensteuer direkt neben den Dividenden sowie im Dividendenbericht unter Steuerdokumente. capi.tax liest sie aus dem Auszug und ordnet sie der jeweiligen Dividende zu.

Und bei deutschen Aktien im LYNX-Depot?

Auf Dividenden deutscher Aktien wird laut LYNX bereits deutsche Kapitalertragsteuer von 26,375 % (inklusive Solidaritätszuschlag) einbehalten – über die Wertpapiersammelbank Clearstream (§ 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 3 EStG). Damit ist die Steuer abgegolten (§ 43 Abs. 5 S. 1 EStG): capi.tax lässt diese Dividenden aus Zeile 18 und 19 und die Steuer aus Zeile 41 heraus und zeigt sie dir im Reiter Anlage KAP gesondert. Erklären musst du sie nur bei Günstigerprüfung oder Kirchensteuerpflicht – wie, steht unter Dividenden deutscher Aktien.

Was mache ich mit der Schweizer Verrechnungssteuer von 35 %?

15 % rechnest du in Deutschland an, die übrigen 20 % forderst du bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung zurück. In Zeile 41 gehört nur der anrechenbare Teil.

Gilt das auch für CapTrader oder LYNX?

Beide vermitteln Konten bei Interactive Brokers; Quellensteuer wird dort genauso einbehalten und ausgewiesen. Ob capi.tax deinen Export lesen kann, hängt vom Dateiformat ab – siehe Interactive Brokers.

Muss ich die Quellensteuer auch eintragen, wenn sie voll anrechenbar ist?

Ja. Das Finanzamt kennt die ausländische Steuer nur aus deiner Erklärung. Ohne Eintrag in Zeile 41 zahlst du auf die Dividende die volle deutsche Steuer.

Zinsen & Kosten

Kann ich Margin-Zinsen von meinen Optionsgewinnen abziehen?

Nein. Sollzinsen sind Werbungskosten, und die sind bei Kapitalerträgen neben dem Sparer-Pauschbetrag nicht abziehbar (§ 20 Abs. 9 EStG). Das gilt auch, wenn du den Kredit nur für Optionsgeschäfte nutzt.

Muss ich Zinsen unter dem Sparer-Pauschbetrag angeben?

Ja. Weil dein Broker keine deutsche Steuer einbehält, erklärst du alle Kapitalerträge in der Anlage KAP, auch kleine Beträge (§ 32d Abs. 3 EStG). Den Sparer-Pauschbetrag zieht das Finanzamt dann ab.

Wie sind Erträge aus der Wertpapierleihe (Stock Yield Enhancement) bei IBKR zu behandeln?

Das ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Interactive Brokers bucht diese Zahlungen im Zinsabschnitt, und capi.tax behandelt sie deshalb als Zinsen in Zeile 19. Es wird auch vertreten, dass es sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG sind (Anlage SO). Bei größeren Beträgen klärst du die Einordnung am besten mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.

Zählen Zinsen auf Dollar-Guthaben auch als Währungsgewinn?

Die Zinsen selbst sind Kapitalerträge, umgerechnet zum Kurs am Tag der Gutschrift. Ob das verzinste Dollar-Guthaben später beim Umtausch zusätzlich einen Währungsgewinn auslöst, ist eine eigene Frage – siehe Währungsgewinne.

Währung

Welche Kurse gelten für die Umrechnung?

Umgerechnet wird zum Zeitpunkt des jeweiligen Geschäfts (§ 20 Abs. 4 Satz 1 EStG): Anschaffungskosten zum Kurs am Kauftag, Erlöse zum Kurs am Verkaufstag – nicht ein Jahresdurchschnitt und nicht der Kurs am Jahresende. Eine bestimmte Kursquelle schreibt das Gesetz nicht vor; capi.tax nimmt die Referenzkurse der Deutschen Bundesbank. Deshalb können zwei in Dollar gleich große Geschäfte unterschiedliche Euro-Ergebnisse haben.

Sind Währungsgewinne steuerpflichtig?

Das hängt davon ab, ob das Guthaben verzinst wird. Unverzinstes Fremdwährungsguthaben, das du zurücktauschst, ist ein privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG): innerhalb eines Jahres steuerpflichtig, nach mehr als einem Jahr steuerfrei; bleiben deine Gewinne aus solchen Geschäften im Jahr unter 1.000 € (bis 2023: 600 €), ebenfalls steuerfrei. Bei verzinstem Guthaben ordnet die Finanzverwaltung Währungsgewinne den Kapitaleinkünften zu, ohne Haltefrist und Freigrenze; das ist umstritten. Das ist etwas anderes als der Kursgewinn deiner Aktie – der steckt bereits im Euro-Ergebnis. capi.tax berechnet Währungsgewinne für Interactive Brokers (nicht für Tastytrade) und zeigt sie im Tab Anlage KAP an, rechnet sie aber noch nicht in die Zeilen der Anlage KAP ein, siehe Währungsgewinne.

Muss ich den Kurs vom Kauftag oder vom Verkaufstag nehmen?

Beide: Die Anschaffungskosten werden zum Kurs des Kauftags umgerechnet, der Erlös zum Kurs des Verkaufstags. Daraus ergibt sich der Gewinn in Euro.

Warum verwendet capi.tax nicht den Wechselkurs von Interactive Brokers?

capi.tax rechnet für alle Broker einheitlich mit dem veröffentlichten Euro-Referenzkurs. Der Kurs deines Brokers kann davon leicht abweichen und ist für Dritte schwerer nachzuprüfen.

Ist der Währungsgewinn in meinem Aktiengewinn steuerfrei?

Nein. Der Wechselkurseffekt zwischen Kauf und Verkauf einer Aktie ist Teil des Aktienergebnisses und wird mit der Abgeltungsteuer besteuert. Die Einjahresfrist gilt nur für Gewinne aus dem unverzinsten Fremdwährungsguthaben selbst (Anlage SO); zu verzinstem Guthaben siehe Währungsgewinne.

Was passiert bei einem Geschäft am Wochenende?

Dann gibt es keinen Referenzkurs für diesen Tag. capi.tax nimmt den letzten davor veröffentlichten Kurs, in der Regel den des vorangehenden Freitags.

Sind Währungsgewinne steuerfrei?

Bei unverzinstem Guthaben ja, wenn zwischen Kauf und Rücktausch der Fremdwährung mehr als ein Jahr liegt oder dein Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Jahr unter 1.000 € bleibt (vor 2024: 600 €). Bei verzinstem Guthaben gibt es nach Auffassung der Finanzverwaltung weder Frist noch Freigrenze.

Muss ich etwas tun, wenn ich nur US-Aktien handle?

Für den Wechselkurseffekt in den Aktiengeschäften selbst nicht: Er steckt bereits im Euro-Ergebnis. Relevant wird es erst für Dollar, die du als Guthaben hältst und zurücktauschst.

Gehören Währungsgewinne in die Anlage KAP oder die Anlage SO?

Das hängt vom Guthaben ab. Gewinne aus unverzinstem Fremdwährungsguthaben sind private Veräußerungsgeschäfte für die Anlage SO, versteuert mit deinem persönlichen Steuersatz. Gewinne aus verzinstem Guthaben ordnet die Finanzverwaltung den Kapitaleinkünften in der Anlage KAP zu; das ist umstritten.

Kann ich Währungsverluste mit Aktiengewinnen verrechnen?

Bei unverzinstem Guthaben nicht: Verluste nach § 23 EStG lassen sich nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen. Folgst du bei verzinstem Guthaben der Verwaltungsauffassung, sind es Kapitaleinkünfte mit den dortigen Verrechnungsregeln, siehe Verlustverrechnung.

Formulare

Wohin gehören meine Zahlen im Formular?

Kapitalerträge in die Anlage KAP, Fonds- und ETF-Erträge in die Anlage KAP-INV, private Veräußerungsgeschäfte wie Gewinne aus unverzinstem Fremdwährungsguthaben in die Anlage SO (zu verzinstem Guthaben siehe Währungsgewinne). In der Anlage KAP stehen bei einem Auslandsdepot vor allem Zeile 19 (alle ausländischen Kapitalerträge), Zeile 20 und 23 (darin enthaltene Aktiengewinne und -verluste), Zeile 22 (übrige Verluste) und Zeile 41 (anrechenbare Quellensteuer); für 2021 bis 2024 kommen Zeile 21 und 24 für Optionen hinzu. Die Zuordnung im Detail steht unter Anlage KAP, KAP-INV & SO.

Muss ich Zeile 20 zusätzlich zu Zeile 19 versteuern?

Nein. Zeile 20 ist ein „darin enthalten“-Wert: Die Aktiengewinne stecken schon in Zeile 19. Das Finanzamt nutzt Zeile 20 nur, um die Verlustverrechnung für Aktien richtig zu machen.

Trage ich die Dividende brutto oder netto ein?

Brutto, also vor Abzug der US-Quellensteuer. Die Quellensteuer steht getrennt in Zeile 41 und wird auf deine deutsche Steuer angerechnet.

Gelten die Zeilennummern auch für spätere Jahre?

Die Zeilennummern hier stammen aus den Vordrucken 2021 bis 2025. Ändert sich ein künftiger Vordruck, gleich die Werte vor dem Übertragen mit der amtlichen Anleitung ab.

capi.tax bereitet deine Daten auf und ist keine Steuerberatung. Bitte prüfe die Werte und wende dich für deine persönliche Situation an einen Steuerberater.

Keine Steuerberatung - nur Datenaufbereitung — Dieses Tool dient ausschließlich der Aufbereitung deiner Transaktionsdaten und stellt keine Steuerberatung dar. Die Berechnungen erfolgen automatisiert und ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko; für die Korrektheit deiner Steuererklärung bist allein du verantwortlich. Prüfe alle Ergebnisse eigenständig und ziehe im Zweifel einen Steuerberater hinzu. Eine Haftung für Schäden aus der Nutzung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

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