Formulare-Tab: Werte übertragen
Der Tab Formulare ordnet deine Beträge den Zeilen der Anlagen zu, die das Finanzamt erwartet. Das ist Schritt 2 Übertragen in der Übersicht.
Kurz gesagt:
- Jeder Betrag steht so da, wie du ihn einträgst, ohne Farbe. Die Verlustzeilen der Anlage KAP (Zeile 22 und 23) stehen ohne Minuszeichen; ist Zeile 19 insgesamt ein Verlust, steht sie mit Minuszeichen da, und das Kopier-Symbol übernimmt es mit.
- Das Kopier-Symbol neben dem Betrag kopiert ihn im ELSTER-Format.
- Ein Klick auf eine Zeile zeigt, woraus der Betrag besteht; ein Klick auf einen Teil zeigt die Ereignisse dahinter.
- Die Steuer berechnet das Finanzamt aus diesen Zeilen selbst.
Steht oben „Unvollständig“, fehlen Verkäufe in diesen Zeilen. Kläre das zuerst in Schritt 1 Prüfen – siehe Verkäufe ohne Kauf.
Betrag kopieren
Neben jedem Betrag der Anlagen KAP, KAP-INV und SO steht ein Kopier-Symbol. Es kopiert den Wert so, wie du ihn in ELSTER einträgst: mit Komma, ohne €-Zeichen und ohne Tausenderpunkt (z. B. 9664,91). Danach steht kurz Kopiert da. Klappt das Kopieren nicht, markiere den Betrag und kopiere ihn von Hand.
Was hinter einer Zeile steht
Ein Klick auf eine Zeile klappt auf, woraus sich der Betrag zusammensetzt, etwa Aktiengewinne und Fondserträge. Besteht eine Zeile nur aus einem Teil, steht dort nur, was er ist, ohne den Betrag zu wiederholen. Die Zeilen 20 bis 23 der Anlage KAP beginnen mit davon:, weil sie Teile der Zeilen 18 und 19 sind.
Ein Klick auf einen Teil öffnet rechts ein Seitenblatt (auf dem Smartphone von unten) mit den Steuerereignissen dahinter – Wertpapier, Datum, Vorgang und Euro-Betrag. Von dort führt Buchungen dazu in Transaktionen (inkl. Käufe) zur gefilterten Tabelle und Im Prüfpfad öffnen zur Herleitung jedes Ereignisses. Mit Zurück kommst du wieder zum Blatt.
Die Abschnitte
- Anlage KAP – Zinsen, Dividenden, Gewinne und Verluste aus Aktien, Ergebnisse aus Termingeschäften und Stillhalterprämien sowie die anrechenbare ausländische Quellensteuer. Zeile 41 klappst du auf: eine Tabelle je Land mit Einbehalten, Anrechenbar und Überschuss; ein Klick auf ein Land zeigt die Wertpapiere, ein Klick auf ein Wertpapier die Buchungen. Siehe Ausländische Quellensteuer.
- Dividenden deutscher Aktien – nur wenn du welche hast: Dividende und einbehaltener Steuerabzug je Wertpapier, ob sie abgegolten sind oder in Zeile 18 gehören, und die Werte für Zeile 6, 7, 37 und 38, falls du sie wegen Kirchensteuer oder Günstigerprüfung erklärst. Siehe Dividenden deutscher Aktien.
- Anlage KAP-INV – deine Fonds- und ETF-Erträge, jeweils getrennt nach Fondsart: Ausschüttungen (Zeile 4–8), Vorabpauschalen (Zeile 9–13) sowie Gewinne und Verluste aus Veräußerungen (Zeile 14, 17, 20, 23, 26). Die Vorabpauschale erscheint hier, sobald du sie unter Anpassungen erfasst hast. Die Beträge sind Bruttowerte vor Teilfreistellung – die berücksichtigt das Finanzamt anhand der Zeile selbst; in der Übersicht steht sie als eigener Posten Teilfreistellung. Ein Verlust aus Veräußerungen steht mit Minuszeichen in derselben Zeile und wird auch so eingetragen – anders als die Verlustzeilen der Anlage KAP. Hast du in dem Jahr keine Fondserträge, steht dort, dass du die Anlage KAP-INV nicht brauchst.
- Währungsgewinne – nur wenn es welche gibt: je Fremdwährung die Einstufung als verzinst (§ 20 EStG, in Zeile 19/22 der Anlage KAP enthalten) oder unverzinst (§ 23 EStG, in der Anlage SO enthalten), die du hier ändern kannst, und beide Ergebnisse; das nicht angesetzte steht ausgegraut, mit einem (i), das sagt, wie hoch das Ergebnis nach der anderen Vorschrift wäre. Warum capi.tax so eingestuft hat und eine Schuld zum Jahresende stehen unter Einstufung je Währung. Siehe Währungsgewinne.
- Anlage SO – private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG) – nur wenn es welche gibt: das Währungsergebnis aus unverzinstem Guthaben und Gold-Wertpapiere wie Xetra-Gold zusammen, das Gesamtergebnis, der Wert nach Freigrenze, falls er abweicht (gilt nur ohne weitere private Veräußerungsgeschäfte, etwa Krypto oder andere Depots), für 2024 und 2025 Zeile und Kennzahl der Anlage SO direkt am Betrag und jeder Verkauf mit Kauf- und Verkaufsdatum und Jahresfrist. Das Gesamtergebnis gehört vor der Freigrenze in die Anlage SO; die Verkaufsliste ist die gesonderte Aufstellung. Siehe Xetra-Gold & Gold-ETCs.
Unter den Zeilen steht der wichtigste Hinweis zum Eintragen. Erklärungen dazu klappst du mit Mehr zur Anlage KAP (bzw. Mehr zur Anlage KAP-INV, Mehr zur Anlage SO) auf. Dort siehst du auch, welche Fondsart capi.tax für welches Symbol angesetzt hat – sie bestimmt die Zeile.
Fonds ohne bekannte Fondsart
Ein Fonds, dessen Fondsart capi.tax nicht kennt, wird vorläufig als sonstiger Investmentfonds behandelt (ohne Teilfreistellung) und unter Prüfen als Annahme gezeigt. Seine Erträge stehen dann in der Anlage KAP-INV in den Zeilen für sonstige Investmentfonds. Mit Passt so bestätigst du die Annahme, unter Steuerliche Kategorie änderst du sie, etwa auf Aktienfonds (30 %). Wie du die Fondsart findest: Fonds & Teilfreistellung.
Bei Tastytrade fehlt im Export die Wertpapierart. capi.tax nennt dort in einem Hinweis „Fondsart nicht erkennbar“ die Aktien-Symbole, die nicht auf der Liste bekannter ETFs stehen; ist eines davon ein Fonds, ordnest du es unter Anpassungen selbst zu.
Gut zu wissen
Die Anlage KAP gibst du in der Regel auch bei reinen Fondsdepots ab – nicht wegen des Sparer-Pauschbetrags, den das Finanzamt automatisch gewährt, sondern für den Antrag auf Günstigerprüfung (Zeile 4), die Kirchensteuer, die Anrechnung ausländischer Quellensteuer (Zeile 41, auch auf Fondsausschüttungen) und die Angabe von bereits bei deutschen Banken verbrauchtem Pauschbetrag.
Einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr, den du unter Anpassungen erfasst hast, ziehen die Formularwerte nicht ab: Er mindert nur die Steuer laut Berechnung. Das Finanzamt rechnet den festgestellten Vortrag selbst an; du überträgst die Zeilen so, wie sie dastehen.
Zeile 17 (bei deutschen Banken schon genutzter Sparer-Pauschbetrag) gibt capi.tax nicht aus, weil es diesen Betrag nicht kennt. Füllst du Zeilen ab 18 aus, trägst du dort den Betrag aus deinen Bankbescheinigungen ein, sonst 0 – siehe Anlage KAP, KAP-INV & SO.
Eine direkte Übergabe an ELSTER gibt es nicht; du trägst die Werte selbst ein.
Siehe auch: Was jede Zeile rechtlich bedeutet, mit Rechenbeispiel: Anlage KAP, KAP-INV & SO. Der Weg zurück zur Broker-Zeile: Prüfpfad & Kontrollen.