Deine Angaben

Manches kann kein Tool aus einem Broker-Export ableiten – es steht schlicht nicht drin. capi.tax rät in diesen Fällen bewusst nicht, sondern fragt dich. Diese Seite zeigt, wo deine Angabe gebraucht wird und warum sie das Ergebnis verändert.

Grundregel: Lieber ein sichtbarer Hinweis als eine stille Annahme in einer Steuerzahl. Alles, was du im Tab Anpassungen ergänzt, wird als eigener, nachvollziehbarer Eintrag mit Begründung geführt und steht in der Liste Aktive Anpassungen. Vor dem Übernehmen zeigt dir eine Vorschau, wie sich die Änderung auf die Werte auswirkt.

Fondsart festlegen

Ob ein Fonds als Aktien-, Misch- oder Immobilienfonds gilt, entscheidet über die Teilfreistellung – also darüber, welcher Anteil deiner Fondserträge von vornherein steuerfrei bleibt (30 %, 15 %, 60 % bzw. 80 %). Diese deutsche Einordnung steht in keinem Broker-Export: Interactive Brokers, Tastytrade und DEGIRO kennen sie nicht.

Deshalb ordnest du betroffene Wertpapiere unter Anpassungen → Symbolzuordnung selbst einer Kategorie zu – Aktie, Aktienfonds/ETF, Mischfonds, Immobilienfonds, Auslands-Immobilienfonds, sonstiger Investmentfonds (etwa ein Renten-ETF, 0 %), sonstige Kapitalforderung (etwa ein ETC/ETN ohne Lieferanspruch) oder privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG, etwa Xetra-Gold). Maßgeblich sind die Anlagebedingungen des Fonds, nicht die Zusammensetzung an einem einzelnen Tag. Was ohne deine Angabe passiert:

  • Bekannte US-ETFs ordnet capi.tax über eine feste Liste von Symbolen selbst ein: knapp 40 große Aktienindex-ETFs (etwa SPY, QQQ, VTI) als Aktienfonds mit 30 %, Anleihen- und Rohstoff-ETFs (etwa TLT, GLD) als sonstige Fonds mit 0 %. Prüfe diese Einordnung in der Symbolzuordnung – sie ist eine Vorbelegung, keine Prüfung der Anlagebedingungen. Bei Gold- und Rohstoff-Trusts wie GLD ist die steuerliche Einordnung nicht abschließend geklärt; Rohstoff-Partnerships wie USO sind keine Investmentfonds.
  • Alle anderen Fonds bucht capi.tax derzeit wie eine Aktie, bis du die Fondsart festlegst. Rechtlich ist ein Fonds ohne nachgewiesene Fondsart aber ein sonstiger Investmentfonds (0 % Teilfreistellung) und gehört in die Anlage KAP-INV. Als Aktie landet er in der falschen Anlage (Anlage KAP Zeile 20/23 statt KAP-INV) und im Aktienverlusttopf; bei Verlusten fällt der Verlust ohne Teilfreistellung zu hoch aus. Lege die Fondsart deshalb fest. Bei Interactive Brokers erkennt capi.tax einen Fonds meist an ISIN oder Name und zeigt einen Hinweis zur Verarbeitung. Der Tastytrade-Export enthält weder ISIN noch Wertpapierart; dort nennt capi.tax in einem Hinweis „Fondsart nicht erkennbar“ die Aktien-Symbole, die nicht auf der Liste bekannter ETFs stehen. Ordne deine Fonds dann selbst zu.

Mehr zu den Sätzen und Fondsarten unter Fonds & Teilfreistellung.

Fehlende Eröffnung ergänzen

Verkaufst du 2025 etwas, das du 2024 gekauft hast, braucht der Verkauf sein Gegenstück. Am einfachsten lädst du die Dateien ab 2024 mit hoch – siehe Vorjahre mit hochladen. Kann capi.tax den Bestand daraus nicht übernehmen (oder hast du die Datei nicht), kann FIFO keine Anschaffungskosten zuordnen – das Geschäft bleibt im Prüfpfad als nicht zugeordnet stehen und geht nicht in die Summen ein.

Der Weg heraus: die fehlende Eröffnungsposition selbst nachtragen – Symbol, Datum, Menge, Anschaffungskosten in Originalwährung, long oder short, und eine Begründung. Unter Nicht zugeordnete Transaktionen füllt Auflösen das Formular schon vor. Danach rechnet capi.tax das Geschäft normal mit. Die Angaben findest du in der Kaufabrechnung oder im Export des Vorjahres.

Verkaufte Option aus dem Vorjahr (Short-Eröffnung). Dafür brauchst du keine Eröffnungsposition. capi.tax rechnet die Prämie einer geschriebenen Option, die zum Jahresende noch offen ist, dem Jahr zu, in dem du sie geschrieben hast. Ein Rückkauf im Folgejahr zählt als negativer Ertrag im Jahr der Zahlung (§ 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG i. d. F. des JStG 2024). Verfällt die Option oder wirst du angedient, entsteht im Folgejahr aus der Option nichts; angediente Aktien haben den Strike als Anschaffungskosten.

Wichtig: Hast du früher eine solche Eröffnungsposition mit Betrag 0 angelegt, lösche sie: Das Ergebnis bleibt gleich, aber das Formular kennzeichnet sie nicht als Stillhaltergeschäft – für 2021 bis 2024 landet ein Rückkaufverlust sonst in Zeile 24 statt Zeile 22.

Einzelne Position nachtragen

Ähnlich, aber allgemeiner: Stammt ein Bestand aus einem Depotübertrag von einem anderen Broker, kennt capi.tax weder Kaufdatum noch Anschaffungskosten. Beides kannst du über Kauf nachtragen ergänzen – gerade der Anschaffungszeitpunkt ist wichtig, weil er die FIFO-Reihenfolge bestimmt.

Wichtig: Altbestände vor 2009 kennt capi.tax nicht: Vor 2009 gekaufte Aktien sind beim Verkauf steuerfrei (§ 52 Abs. 28 S. 11 EStG); bei vor 2009 gekauften Fondsanteilen sind nur die Wertsteigerungen seit dem 01.01.2018 steuerpflichtig, mit einem Freibetrag von 100.000 € (§ 56 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 InvStG). Trägst du solche Käufe als Position ein, verkauft FIFO sie zuerst, und capi.tax versteuert ihren Gewinn voll. Trage sie deshalb nicht ein, ohne die steuerfreien Gewinne selbst herauszurechnen.

Kapitalmaßnahme erfassen

Spin-offs und Aktientausch (Fusionen) erkennt capi.tax nicht aus den Broker-Zeilen. Du erfasst sie unter Anpassungen → Kapitalmaßnahme erfassen: bei einer Abspaltung das bisherige und das neue Symbol, das Datum, das Verhältnis und den Anteil der Anschaffungskosten, der auf die neuen Anteile entfällt; bei einem Umtausch das alte und das neue Symbol, das Datum und das Verhältnis. Den Aufteilungsschlüssel nennt die Corporate-Action-Mitteilung deines Brokers oder das Steuerschreiben der Gesellschaft; die Zahl trägst du selbst ein. Die alten Anteile müssen am Tag der Maßnahme offen sein. Wie das im Einzelnen funktioniert, steht unter Kapitalmaßnahmen.

Vorabpauschale

Die Vorabpauschale eines Jahres gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen (§ 18 Abs. 3 InvStG). Für die Erklärung 2025 brauchst du deshalb die Werte des Vorjahres 2024: die Rücknahmepreise deines Fonds zu Beginn und Ende dieses Jahres, deinen Bestand zum 31.12., die Ausschüttungen je Anteil in diesem Jahr und bei Käufen im Laufe des Jahres den Kaufmonat. Die Preise liefern die Broker-Daten nicht mit; sie stammen von der Fondsgesellschaft. Du trägst sie unter Anpassungen → Vorabpauschale erfassen ein, capi.tax rechnet die Vorabpauschale daraus nach § 18 InvStG aus. Wie das geht, steht unter Vorabpauschale.

Was capi.tax dir nicht abnehmen kann

Ein paar Dinge bleiben bewusst außerhalb des Tools:

  • Einlagenrückgewähr. Ob eine „Return of Capital"-Zahlung steuerlich als Einlagenrückgewähr gilt, lässt sich nicht automatisch entscheiden. Das Feststellungsverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern (§ 27 Abs. 8 KStG) gibt es nur für Gesellschaften aus der EU und dem EWR, beantragt von der Gesellschaft selbst. Bei einer US-Gesellschaft musst du die Einlagenrückgewähr in deiner eigenen Veranlagung nachweisen; das gelingt selten – ein Fall für die Steuerberatung.
  • Dein Freibetrag und deine persönliche Lage. Sparer-Pauschbetrag, Günstigerprüfung oder Kirchensteuer hängen von dir ab, nicht von deinem Depot. capi.tax zeigt deshalb die Bemessungsgrundlage, nicht deine fertige Steuer.

Warum das gut so ist

Jede dieser Angaben ist ein Punkt, an dem ein automatisches Tool raten könnte – und an dem ein falscher Rateschritt still in eine Zahl wandert, die du dem Finanzamt meldest. capi.tax macht die Lücke, wo es sie erkennen kann, stattdessen sichtbar und überlässt dir die Entscheidung, mit einer Begründung, die später noch nachvollziehbar ist. Wo es sie nicht erkennen kann – etwa Fonds im Tastytrade-Export –, liegt der Blick in die Symbolzuordnung bei dir.

Keine Steuerberatung - nur Datenaufbereitung — Dieses Tool bereitet deine Transaktionsdaten auf und stellt keine Steuerberatung dar. Die Berechnungen laufen automatisiert auf Basis deiner Broker-Exporte. Die Verantwortung für deine Steuererklärung bleibt bei dir; bei Fragen zu deinem Fall hilft dir ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Zur Haftung siehe § 6 der AGB.

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capi.tax ist ein unabhängiges Werkzeug und steht in keiner Verbindung zu den genannten Brokern (Interactive Brokers, Tastytrade, DEGIRO / flatexDEGIRO, LYNX, CapTrader), wird von ihnen weder empfohlen noch unterstützt. Namen und Logos gehören ihren jeweiligen Inhabern und dienen nur dazu, die unterstützten Dateiformate zu benennen.

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