Hinweise zur Verarbeitung

Nach der Berechnung kann über deinen Ergebnissen ein aufklappbarer Kasten Hinweise zur Verarbeitung stehen. Er ist kein Fehler und keine Warnung im dramatischen Sinn – er ist die ehrliche Antwort auf die Frage: Was konnte capi.tax an deiner Datei nicht sauber lesen?

Der Grundsatz dahinter: Lieber ein sichtbarer Hinweis als eine stille Annahme in einer Steuerzahl. Kein Posten wird kommentarlos übergangen. Steht dort etwas, weißt du genau, welche Zeilen betroffen sind und wie viele.

Drei Schweregrade

Jeder Hinweis hat eine von drei Bedeutungen – sie stehen für sehr unterschiedliche Folgen:

  • Übersprungen. Die Zeile ist gar nicht in die Berechnung eingegangen. Deine Summen sind um diesen Vorgang zu niedrig.
  • Ersatzweise eingeordnet. Die Zeile wurde gerechnet, aber in einer Ersatz-Steuerkategorie. Der Betrag stimmt, die steuerliche Behandlung kann falsch sein – etwa eine fehlende Teilfreistellung.
  • Geschätzt. Die Zeile wurde gerechnet, aber ein fehlender Wert wurde mit einem Standardwert angesetzt. Der Betrag selbst kann daneben liegen.

Zu jedem Hinweis siehst du die Anzahl der betroffenen Zeilen und einige Beispiele, damit du sie in deinem Broker-Export wiederfindest.

Was dir begegnen kann

Devisen-Zeilen übersprungen. Dein IBKR-Export enthält Währungsumtausche (etwa EUR.USD). Gewinne aus Fremdwährungsguthaben sind ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG und werden von capi.tax noch nicht berechnet – diese Zeilen bleiben deshalb außen vor, statt falsch mitgezählt zu werden. Was dabei steuerlich gilt, steht unter Währungsgewinne.

Nicht erkannte Zeilen übersprungen. Zeilen, die keinem Geschäft entsprechen – Zwischensummen, Kontoauszugsköpfe, Notizen des Brokers – oder eine Zeilenart, die capi.tax nicht kennt. Meist harmlos; sieh in den Beispielen nach, ob wirklich kein echtes Geschäft darunter ist.

Unbekannter Transaktionstyp als Aktien behandelt. capi.tax konnte den Typ nicht bestimmen und hat die Zeile ersatzweise als Aktiengeschäft gerechnet. Prüfe die Steuerkategorie – gehört der Vorgang zu Termingeschäften oder einem Fonds, ändert sich das Ergebnis.

Fonds als Aktien behandelt. Der Vorgang sieht nach einem Fonds oder ETF aus, aber die Fondsart fehlt. Damit greift 0 % Teilfreistellung – du zahlst also zu viel. Über den Link im Hinweis kommst du direkt in die Symbol-Klassifizierung und ordnest den Fonds zu. Warum diese Angabe von dir kommen muss, erklärt Fonds & Teilfreistellung.

Futures ohne Kontraktmultiplikator. Der Multiplikator fehlte im Export und wurde mit 1 angesetzt. Bei Futures ist er fast nie 1 – die betroffenen Beträge sind dann deutlich zu niedrig. Prüfe diese Geschäfte besonders sorgfältig.

Was du damit machst

  1. Kasten aufklappen und durchlesen. Er ist eingeklappt, aber nicht versteckt.
  2. Betroffene Zeilen im Broker-Export nachschlagen. Die Beispiele nennen dir Datum und Bezeichnung.
  3. Ergänzen, wo capi.tax dich fragt. Fondsart und falsche Kategorien korrigierst du im Tab Anpassungen; danach wird sofort neu gerechnet.
  4. Den Rest bewusst mitnehmen. Für Übersprungenes, das capi.tax nicht rechnen kann – Devisengeschäfte etwa –, bleibt der Vorgang deine Sache in der Steuererklärung.

Keine Hinweise – und jetzt?

Dann konnte capi.tax jede Zeile deiner Datei zuordnen. Das heißt nicht, dass das Ergebnis automatisch vollständig ist: Ein Verkauf ohne passenden Kauf taucht nicht hier auf, sondern im Prüfpfad als nicht zugeordnet. Ein Blick dorthin lohnt sich immer.

capi.tax bereitet deine Daten auf und ist keine Steuerberatung. Bitte prüfe die Zahlen und wende dich für deinen persönlichen Fall an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Keine Steuerberatung - nur Datenaufbereitung — Dieses Tool dient ausschließlich der Aufbereitung deiner Transaktionsdaten und stellt keine Steuerberatung dar. Die Berechnungen erfolgen automatisiert und ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko; für die Korrektheit deiner Steuererklärung bist allein du verantwortlich. Prüfe alle Ergebnisse eigenständig und ziehe im Zweifel einen Steuerberater hinzu. Eine Haftung für Schäden aus der Nutzung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

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