Zinsen: Habenzinsen, Sollzinsen & Stückzinsen

Bei deinem Broker fließen Zinsen in beide Richtungen: Auf dein Cash-Guthaben bekommst du Habenzinsen, für einen Wertpapierkredit (Margin) zahlst du Sollzinsen. Steuerlich werden die beiden völlig unterschiedlich behandelt: Habenzinsen sind steuerpflichtig, Sollzinsen kannst du nicht abziehen – und du darfst die beiden auch nicht miteinander verrechnen.

Überblick

Art Beispiel Steuerlich In capi.tax
Habenzinsen Zinsen auf dein Cash-Guthaben steuerpflichtig, Anlage KAP Zeile 19 Kategorie Zinsen
Sollzinsen Margin-Zinsen, Wertpapierkredit nicht abziehbar ignoriert, siehe unten
Negativzinsen Verwahrentgelt auf Euro-Guthaben nicht abziehbar nicht abgezogen
Anleihekupons Zinszahlung einer Anleihe steuerpflichtig, Zeile 19 Kategorie Zinsen
Gezahlte Stückzinsen beim Kauf einer Anleihe mindern deine Kapitalerträge mindern Zeile 19
Erhaltene Stückzinsen beim Verkauf einer Anleihe Teil des Veräußerungserlöses im Verkaufserlös der Anleihe
Verkauf oder Rückzahlung einer Anleihe Kursgewinn, Einlösung bei Fälligkeit Veräußerungsgewinn, Zeile 19 (deutscher Emittent: Zeile 18) Kategorie Anleihen (nur IBKR)
T-Bills Abzinsungspapiere ohne Kupon Veräußerungsgewinn, keine Zinsen Kategorie Anleihen (nur IBKR)

Habenzinsen

Zinsen auf dein Guthaben beim Broker sind Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Sie unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag und zählen zum Sparer-Pauschbetrag (1.000 € ab 2023, vorher 801 €).

  • Brutto: Du erklärst die Zinsen so, wie sie gutgeschrieben wurden. Gebühren oder Sollzinsen werden nicht abgezogen.
  • Zeitpunkt: Es zählt das Jahr, in dem die Zinsen zufließen (§ 11 Abs. 1 S. 1 EStG) – mit einer Ausnahme zum Jahreswechsel, siehe unten.
  • Euro: Zinsen in Dollar oder einer anderen Währung rechnet capi.tax zum Referenzkurs der Deutschen Bundesbank am Tag der Gutschrift um – siehe Währungsumrechnung.
  • Anlage KAP: Weil dein Broker keine deutsche Steuer einbehält, gehören die Zinsen in Zeile 19 (ausländische Kapitalerträge; so in den Vordrucken 2021 bis 2025), zusammen mit Dividenden und den Ergebnissen aus Aktien und Termingeschäften. Siehe Anlage KAP, KAP-INV & SO.
  • Verlustverrechnung: Zinsen gehören in den allgemeinen Verlusttopf. Verluste aus Optionen, Futures, Anleihen oder Fonds verrechnen sich mit ihnen, Verluste aus Aktienverkäufen dagegen nicht (§ 20 Abs. 6 S. 4 EStG) – siehe Verlustverrechnung.

Zinsen für Dezember, gutgeschrieben im Januar

Interactive Brokers schreibt die Zinsen eines Monats erst in den ersten Tagen des Folgemonats gut – die Zinsen für Dezember 2024 also Anfang Januar 2025. Zinsen sind regelmäßig wiederkehrende Einnahmen: Fließen sie bis zum 10. Januar zu, gehören sie steuerlich noch zum alten Jahr (§ 11 Abs. 1 S. 2 EStG).

capi.tax rechnet das automatisch: Eine Zinsgutschrift „für Dezember“, die zwischen dem 1. und 10. Januar gebucht ist, zählt im Vorjahr. Umgerechnet wird sie weiterhin zum Kurs des Buchungstags.

Dein Jahresauszug endet aber am 31. Dezember – die Dezemberzinsen stehen erst im Auszug des Folgejahres. Lade deshalb für das Steuerjahr 2024 zusätzlich einen Kontoauszug für 2025 hoch, der mindestens bis zum 10. Januar reicht – wie das geht, steht unter Januar-Auszug für die Dezemberzinsen. Aus dieser Datei übernimmt capi.tax für 2024 nur die Dezemberzinsen. Fehlt sie, bekommst du einen Hinweis zur Verarbeitung. Umgekehrt lässt capi.tax die Anfang Januar gebuchten Dezemberzinsen des Vorjahres im Steuerjahr weg – sie gehören in die Erklärung des Vorjahres.

Quellensteuer auf Zinsen

Auf Zinsen behalten die USA bei Privatanlegern mit W-8BEN normalerweise nichts ein: Nach Art. 11 DBA-USA darf nur Deutschland Zinsen besteuern. Wird trotzdem US-Steuer einbehalten, ist sie in Deutschland nicht anrechenbar – du kannst sie nur in den USA zurückfordern. Achtung: Ausschüttungen von US-Anleihe-ETFs sind keine Zinsen, sondern Fondserträge. Mehr unter Quellensteuer.

Sollzinsen

Leihst du dir beim Broker Geld – etwa weil dein Konto nach einem Kauf oder einer Optionsandienung im Minus steht –, zahlst du Sollzinsen. Steuerlich sind das Werbungskosten, und die sind bei Kapitalerträgen neben dem Sparer-Pauschbetrag nicht abziehbar (§ 20 Abs. 9 S. 1 Hs. 2 EStG). Das heißt konkret:

  • Kein Abzug: Sollzinsen mindern deine Kapitalerträge nicht, auch nicht mit Antrag auf Günstigerprüfung.
  • Keine Verrechnung: 300 € Habenzinsen und 200 € Sollzinsen ergeben steuerlich 300 € Zinsen, nicht 100 €. Das gilt auch, wenn beides im selben Konto und im selben Monat anfällt.
  • Andere Einkunftsart: Finanzierst du mit dem Kredit nicht dein Depot, sondern etwa eine vermietete Immobilie oder deinen Betrieb, können die Zinsen dort abziehbar sein. Das ist bei Margin-Krediten selten; prüfe einen solchen Fall mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.

capi.tax erkennt Sollzinsen im Export – bei Tastytrade am Untertyp Debit Interest, bei Interactive Brokers an der Beschreibung (Debit Interest bzw. Sollzinsen) oder in der Flex Query am Typ Broker Interest Paid – und lässt sie bei der Berechnung außen vor. Eine negative Zinsbuchung, die sich nicht eindeutig zuordnen lässt – etwa eine Korrektur einer Zinsgutschrift –, behandelt capi.tax ebenfalls als nicht abziehbar und nennt sie dir in einem Hinweis zur Verarbeitung. Dort steht auch, wann du den Betrag selbst von Zeile 19 abziehst: Die Rückbuchung einer zu hohen Zinsgutschrift mindert deine Zinsen, ein Negativzins nicht. Du findest sie in den Ergebnissen im Reiter Prüfpfad unter Ignorierte Transaktionen mit dem Grund „Sollzinsen - nicht abzugsfähig“.

Negativzinsen und Verwahrentgelt

Berechnet dein Broker dir Zinsen auf ein Euro-Guthaben, sind das nach Auffassung der Finanzverwaltung keine negativen Zinsen, sondern eine Verwahr- und Einlagegebühr (BMF-Schreiben vom 14.05.2025, Rz. 129a). Sie ist mit dem Sparer-Pauschbetrag abgegolten und mindert deine Zinsen nicht. capi.tax zieht solche Buchungen deshalb nicht ab.

Anleihen und Stückzinsen

Kupons einer Anleihe sind Zinsen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG und gehören wie Habenzinsen in Zeile 19. capi.tax übernimmt sie aus dem Zinsabschnitt deines Exports in die Kategorie Zinsen.

Verkauf und Rückzahlung

Verkaufst du eine Anleihe oder wird sie bei Fälligkeit zurückgezahlt, ist der Unterschied zwischen Erlös und Kaufpreis ein Veräußerungsgewinn oder -verlust (§ 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG). Die Rückzahlung gilt als Veräußerung (§ 20 Abs. 2 S. 2 EStG). capi.tax rechnet das bei Interactive Brokers in der Kategorie Anleihen:

  • Kurs in Prozent: IBKR notiert Anleihen in Prozent des Nennwerts. 10.000 USD nominal zu 98,5 % kosten 9.850 USD. capi.tax übernimmt den Betrag, den IBKR selbst ausweist, und ordnet Verkäufe nach FIFO über den Nennwert zu.
  • In Euro: Den Kaufpreis rechnet capi.tax zum Bundesbank-Kurs am Kauftag um, den Erlös zum Kurs am Verkaufs- oder Rückzahlungstag (§ 20 Abs. 4 S. 1 EStG). Eine Wechselkursänderung dazwischen ist Teil des Gewinns. Gebühren mindern den Gewinn.
  • Rückzahlung bei Fälligkeit: IBKR bucht sie als Kapitalmaßnahme, nicht als Verkauf. In der Flex Query erkennt capi.tax sie immer. Im Kontoauszug (CSV) braucht capi.tax dafür den Abschnitt Finanzinstrument-Informationen (englisch Financial Instrument Information): Er verbindet die ISIN aus der Beschreibung mit der Anleihe. Fehlt er, bleibt die Anleihe offen und du bekommst einen Hinweis zur Verarbeitung.
  • Anlage KAP: Gewinne und Verluste stehen saldiert in Zeile 19, Verluste zusätzlich in Zeile 22. Anleihen sind keine Aktien: Zeile 20 und 23 bleiben davon unberührt.
  • Deutsche Emittenten – Zeile 18: Ob ein Ertrag inländisch ist, richtet sich nach dem Sitz des Schuldners, nicht nach dem Broker (§ 34d Nr. 6 EStG). Gewinn, Kupons und Stückzinsen einer Anleihe eines deutschen Emittenten – etwa einer Bundesanleihe bei IBKR – stehen deshalb in Zeile 18, Verluste ebenfalls zusätzlich in Zeile 22. Die Steuer ist dieselbe. capi.tax nimmt das Sitzland des Emittenten aus der Flex Query. Im Kontoauszug fehlt es; dann leitet capi.tax es aus der ISIN ab (DE = deutsch) und zeigt einen Hinweis zur Verarbeitung, weil die ISIN den Sitz nicht sicher angibt.
  • Verlustverrechnung: Anleiheverluste gehören in den allgemeinen Verlusttopf und mindern Zinsen, Dividenden und andere Gewinne. Verluste aus Aktienverkäufen mindern Anleihegewinne dagegen nicht (§ 20 Abs. 6 S. 4 EStG) – siehe Verlustverrechnung.

US Treasury Bills und andere Abzinsungspapiere zahlen keine Kupons. Der Unterschied zwischen Kaufpreis und Rückzahlung ist kein Zins, sondern ein Gewinn aus der Einlösung (§ 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7, S. 2 EStG). capi.tax rechnet ihn wie bei jeder anderen Anleihe, in Euro und damit einschließlich der Wechselkursänderung zwischen Kauf und Fälligkeit.

Stückzinsen

Stückzinsen sind die seit dem letzten Kupontermin aufgelaufenen Zinsen, die beim Kauf oder Verkauf einer Anleihe zwischen Käufer und Verkäufer ausgeglichen werden:

  • Beim Kauf gezahlte Stückzinsen sind negative Einnahmen im Jahr der Zahlung. Sie mindern deine Kapitalerträge und damit Zeile 19 (bei einem deutschen Emittenten Zeile 18).
  • Beim Verkauf erhaltene Stückzinsen gehören zum Veräußerungserlös (§ 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG).

IBKR bucht Stückzinsen nicht mit dem Kurs der Anleihe, sondern als eigene Zeile im Zinsabschnitt – in der Flex Query mit dem Typ Bond Interest Paid bzw. Bond Interest Received, im Kontoauszug mit der Beschreibung ACCRUED INT. capi.tax zählt jede Buchung genau einmal. Gezahlte Stückzinsen mindern deine Zinsen. Erhaltene Stückzinsen ordnet capi.tax dem Verkauf zu und rechnet sie in den Veräußerungserlös – wenn die Zuordnung eindeutig ist: Die Buchung nennt die Anleihe, liegt bis zu sieben Tage nach dem Verkauf, und es kommt nur ein Verkauf infrage. In der Flex Query muss sie außerdem genau zu den Stückzinsen passen, die IBKR beim Verkauf selbst angibt. Ist die Zuordnung nicht eindeutig – etwa bei zwei Verkäufen derselben Anleihe am selben Tag –, zählt capi.tax die Buchung als Zinsen und zeigt einen Hinweis zur Verarbeitung. Zeile 19 und die Steuer stimmen dann trotzdem; nur bei einer mit Verlust verkauften Anleihe zeigt Zeile 22 den Verlust vor Abzug der Stückzinsen.

Was nicht berechnet wird

  • Leerverkäufe von Anleihen (Verkauf zur Eröffnung, Rückkauf zur Schließung): Dem Verleiher schuldest du die Kupons und Stückzinsen, und die stehen im Export nicht bei der Position. capi.tax lässt diese Geschäfte aus und zeigt einen Hinweis zur Verarbeitung. Den Gewinn oder Verlust ermittelst du selbst.
  • Wandel- und Aktienanleihen mit Lieferung von Aktien und Ausfälle einer Anleihe: Solche Kapitalmaßnahmen ohne Rückzahlung in Geld rechnet capi.tax nicht, sondern meldet sie als Hinweis zur Verarbeitung – im Kontoauszug als „Kapitalmaßnahme bei einer Anleihe nicht zugeordnet“, in der Flex Query als „Kapitalmaßnahmen nicht berücksichtigt“. Das Ergebnis ermittelst du selbst.
  • Tastytrade: Anleihen berechnet capi.tax nur aus Exporten von Interactive Brokers.

Häufige Fragen

Kann ich Margin-Zinsen von meinen Optionsgewinnen abziehen?

Nein. Sollzinsen sind Werbungskosten, und die sind bei Kapitalerträgen neben dem Sparer-Pauschbetrag nicht abziehbar (§ 20 Abs. 9 EStG). Das gilt auch, wenn du den Kredit nur für Optionsgeschäfte nutzt.

Muss ich Zinsen unter dem Sparer-Pauschbetrag angeben?

Ja. Weil dein Broker keine deutsche Steuer einbehält, erklärst du alle Kapitalerträge in der Anlage KAP, auch kleine Beträge (§ 32d Abs. 3 EStG). Den Sparer-Pauschbetrag zieht das Finanzamt dann ab.

Wie sind Erträge aus der Wertpapierleihe (Stock Yield Enhancement) bei IBKR zu behandeln?

Das ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Interactive Brokers bucht diese Zahlungen im Zinsabschnitt, und capi.tax behandelt sie deshalb als Zinsen in Zeile 19. Es wird auch vertreten, dass es sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG sind (Anlage SO). Bei größeren Beträgen klärst du die Einordnung am besten mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.

Zählen Zinsen auf Dollar-Guthaben auch als Währungsgewinn?

Die Zinsen selbst sind Kapitalerträge, umgerechnet zum Kurs am Tag der Gutschrift. Ob das verzinste Dollar-Guthaben später beim Umtausch zusätzlich einen Währungsgewinn auslöst, ist eine eigene Frage – siehe Währungsgewinne.

capi.tax bereitet deine Daten auf und ist keine Steuerberatung. Bitte prüfe die Zahlen und wende dich für deinen persönlichen Fall an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

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