Optionen & Stillhaltergeschäfte
Optionen werden in Deutschland auf zwei verschiedenen Wegen besteuert – je nachdem, ob du eine Option schreibst (verkaufst) oder kaufst. capi.tax erkennt die einzelnen Ereignisse – Prämie, Glattstellung, Verfall, Ausübung, Zuweisung – und ordnet sie richtig zu.
Wenn du Optionen schreibst (Stillhalter)
Die erhaltene Prämie ist im Zeitpunkt des Zuflusses steuerpflichtig – unabhängig davon, was später mit der Option geschieht (§ 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG).
- Glattstellung: Kaufst du die Option zurück, mindert die dafür gezahlte Prämie deine Einnahme. Ein Verlust aus dem Hin und Her ist möglich und abziehbar.
- Wertloser Verfall: Die Prämie bleibt einfach versteuert – für dich als Stillhalter das beste Ergebnis.
- Zuweisung (Assignment): Bei einem zugeteilten Short Put kaufst du den Basiswert (Anschaffungskosten = Basispreis); bei einem zugeteilten Short Call lieferst du ihn (Erlös = Basispreis). Die Prämie bleibt ein eigener Vorgang nach Nr. 11.
Wenn du Optionen kaufst (Termingeschäft)
Eine gekaufte Option ist ein Termingeschäft (§ 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG):
- Verkauf oder Barausgleich: Dein Ergebnis ist die Differenz zwischen Kauf und Glattstellung bzw. dem Barausgleich.
- Wertloser Verfall: Die gezahlte Prämie ist ein abziehbarer Verlust. Das hat der BFH bestätigt und die Finanzverwaltung übernommen.
- Ausübung: Beim Long Call fließt die Prämie in die Anschaffungskosten des Basiswerts, beim Long Put mindert sie den Verkaufserlös.
Die gute Nachricht seit dem JStG 2024
Bis vor Kurzem galt für Termingeschäfte ein eigener Verlustverrechnungstopf mit einer Grenze von 20.000 € pro Jahr (§ 20 Abs. 6 S. 5 EStG a. F.). Das Jahressteuergesetz 2024 hat diese Beschränkung rückwirkend in allen offenen Fällen abgeschafft. Verluste aus Termingeschäften sind damit wieder unbeschränkt mit deinen übrigen Kapitalerträgen verrechenbar.
In der Steuererklärung
Für Privatanleger gehören Optionen in die Anlage KAP – nicht in die Anlage SO. Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften kommen in die dafür vorgesehenen Zeilen, Verluste aus Termingeschäften werden gesondert ausgewiesen.
capi.tax bereitet deine Daten auf und ist keine Steuerberatung. Bitte prüfe die Zahlen und wende dich für deinen persönlichen Fall an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.